Personalverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7
Alterspensionierung, Fortführung des Arbeitsverhältnisses * 1 … * 2 … * 3 … * 4 Die Anstellungsinstanz kann die vorverschobene Pensionierung gemäss Artikel 15 Absatz 2 PG3) anordnen. * 5 … * 6 Bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses nach Artikel 15 Absatz 4 PG ist die Befristung im Arbeitsvertrag festzuhalten. * Art. 7a * Anpassung oder Beendigung aus gesundheitlichen Gründen 1 Über die Anpassung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gemäss Artikel 16 Absatz 1 PG4) entscheidet die zuständige Instanz gemäss Artikel 63 PG nach Absprache mit dem PA. Sie erfolgt nach Massgabe der Unterlagen des IV-Verfahrens, frühestens auf den letzten Tag des Folgemonats nach deren Eingang beim PA. 3) BR 170.400 4) BR 170.400 2 Über die einvernehmliche Anpassung oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gemäss Artikel 16 Absatz 2 PG entscheidet die zuständige Instanz gemäss Artikel 63 PG nach Absprache mit dem PA. Bei einer voraussichtlich fortbestehenden teilweisen Arbeitsunfähigkeit kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden, wenn eine Anpassung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.
Art. 7
Alterspensionierung, Fortführung des Arbeitsverhältnisses * 1 … * 2 … * 3 … * 4 Die Anstellungsinstanz kann die vorverschobene Pensionierung gemäss Artikel 15 Absatz 2 PG3) anordnen. * 5 … * 6 Bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses nach Artikel 15 Absatz 4 PG ist die Befristung im Arbeitsvertrag festzuhalten. * Art. 7a * Anpassung oder Beendigung aus gesundheitlichen Gründen 1 Über die Anpassung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gemäss Artikel 16 Absatz 1 PG4) entscheidet die zuständige Instanz gemäss Artikel 63 PG nach Absprache mit dem PA. Sie erfolgt nach Massgabe der Unterlagen des IV-Verfahrens, frühestens auf den letzten Tag des Folgemonats nach deren Eingang beim PA. 3) BR 170.400 4) BR 170.400 2 Über die einvernehmliche Anpassung oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gemäss Artikel 16 Absatz 2 PG entscheidet die zuständige Instanz gemäss Artikel 63 PG nach Absprache mit dem PA. Bei einer voraussichtlich fortbestehenden teilweisen Arbeitsunfähigkeit kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden, wenn eine Anpassung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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