Propose a change

Ortsbildförderung – Reglement

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3 Unterstützung / Subvention

1. Die Gemeinde entrichtet einen Subventionsbeitrag für die Ausführung von Dacheindeckungen, Hofpflästerungen, Natursteinmauern und halböffentliche Platzgestaltungen sowie Pflanzung von einheimischen Bäumen. Das Ortsbild wird massgeblich von der Umgebungsgestaltung und deren Materialisierung geprägt. Gefördert werden ausschliesslich der Öffentlichkeit zugewandte Flächen. Von der Förderung ausgeschlossen sind der Öffentlichkeit abgewandte Flächen wie insbesondere Sitzplatzflächen, Gartenwege oder ähnliche Bereiche. Förderbeiträge werden entrichtet: ° Für die Bedachung mit Bieberschwanzziegeln vergütet die Gemeinde einen Betrag von CHF 29.00/m2. ® Für die Ausführung einer Hofpflästerung in Naturstein vergütet die Gemeinde einen Betrag von CHF 140.00/m2. © Für die Ausführung von Natursteinmauern angrenzend an den Strassenraum vergütet die Gemeinde einen Betrag von CHF 110.00/m2. ST Seite 2 von 6 ®* Für die Pflanzung von einheimischen Bäumen in halböffentlichen Plätzen vergütet die Gemeinde einmalig einen Betrag von bis zu CHF 1'000.00/Baum. © Für die Pflanzung von mehreren einheimischen Bäumen erfolgt der Betrag situativ durch die Gemeindevorstehung Balzers.

Your change, as a redline

Art. 3 Unterstützung / Subvention

1. Die Gemeinde entrichtet einen Subventionsbeitrag für die Ausführung von Dacheindeckungen, Hofpflästerungen, Natursteinmauern und halböffentliche Platzgestaltungen sowie Pflanzung von einheimischen Bäumen. Das Ortsbild wird massgeblich von der Umgebungsgestaltung und deren Materialisierung geprägt. Gefördert werden ausschliesslich der Öffentlichkeit zugewandte Flächen. Von der Förderung ausgeschlossen sind der Öffentlichkeit abgewandte Flächen wie insbesondere Sitzplatzflächen, Gartenwege oder ähnliche Bereiche. Förderbeiträge werden entrichtet: ° Für die Bedachung mit Bieberschwanzziegeln vergütet die Gemeinde einen Betrag von CHF 29.00/m2. ® Für die Ausführung einer Hofpflästerung in Naturstein vergütet die Gemeinde einen Betrag von CHF 140.00/m2. © Für die Ausführung von Natursteinmauern angrenzend an den Strassenraum vergütet die Gemeinde einen Betrag von CHF 110.00/m2. ST Seite 2 von 6 ®* Für die Pflanzung von einheimischen Bäumen in halböffentlichen Plätzen vergütet die Gemeinde einmalig einen Betrag von bis zu CHF 1'000.00/Baum. © Für die Pflanzung von mehreren einheimischen Bäumen erfolgt der Betrag situativ durch die Gemeindevorstehung Balzers.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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