Propose a change

Bauordnung Steg

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 16 Dachform

1. Als Dachform ist das ortsübliche Giebeldach mit einer beidseitig gleichen Dachneigung von 25 bis 35 Grad zulässig. 2. Vordächer müssen rund um das Hauptgebäude zwischen 50 und 100 cm auskragen. Vordachuntersichten dürfen die Pfetten und Sparren nicht verdecken und sind in Holz anzufertigen. Stimen müssen in Holz und höchstens 25 cm breit ausgeführt werden, 3. Die Eindeckung muss aus kleinformatigem Material bestehen. Zulässig sind Holzschindeln, dunkelgraue und dunkelbraune Eternitschiefer und dunkelbraune Ziegel. 4. Abweichungen von Dachform, Neigung und Eindeckung sind bei kleineren Anbauten in der Hüttenzone gemäss Art. 16 und bei Neben- sowie Gewerbebauten in der Kernzone möglich, wenn die Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet wird. 5. Dachfenster bis zu einer Grösse von max. 0.80 m* sind als Einzelfenster erlaubt, wenn die Belichtung und Belüftung von darunterliegenden Räumen nicht anders möglich ist. Sie müssen aber bestmöglich in die Dachfläche integriert werden und sind zurückhaltend zu gestalten. 6. Dachaufbauten (Gauben) sind nicht erlaubt. 7. Sonnenkollektoren sind auf Dachflächen zulässig, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigen. Hierzu gelten folgende Voraussetzungen: a/ Sonnenkollektoren sind durch eine entsprechende Abstimmung hinsichtlich Farbe und Oberflächenstruktur an das Dachdeckungsmaterial, eine möglichst flächenbündige Montage (gleicher Neigungswinkel wie die Dachfläche) und eine gestalterisch gute Anordnung in die Dachfläche zu integrieren. Für bestehende Bauten sind Ausnahmen hinsichtlich der farblichen Anpassung und der flächenbündigen Montage möglich. b/ Sonnenkollektoren sind insbesondere so anzuordnen, dass sie sowohl aus der Nah- wie auch Fernsicht möglichst wenig in Erscheinung treten und keine Blendungen ergeben. c/ Die Sonnenkollektorenfläche für Wärme- bzw. Warmwassererzeugung und/oder Photovoltaik ist pro Wohneinheit auf max. 6 m? beschränkt. Zusätzliche Kollektorflächen sind nur dann bis max. einem Achtel der Gesamtdachfläche zulässig, wenn eine entsprechend gute Integration in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet wird. Bauordnung Steg 10

Your change, as a redline

Art. 16 Dachform

1. Als Dachform ist das ortsübliche Giebeldach mit einer beidseitig gleichen Dachneigung von 25 bis 35 Grad zulässig. 2. Vordächer müssen rund um das Hauptgebäude zwischen 50 und 100 cm auskragen. Vordachuntersichten dürfen die Pfetten und Sparren nicht verdecken und sind in Holz anzufertigen. Stimen müssen in Holz und höchstens 25 cm breit ausgeführt werden, 3. Die Eindeckung muss aus kleinformatigem Material bestehen. Zulässig sind Holzschindeln, dunkelgraue und dunkelbraune Eternitschiefer und dunkelbraune Ziegel. 4. Abweichungen von Dachform, Neigung und Eindeckung sind bei kleineren Anbauten in der Hüttenzone gemäss Art. 16 und bei Neben- sowie Gewerbebauten in der Kernzone möglich, wenn die Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet wird. 5. Dachfenster bis zu einer Grösse von max. 0.80 m* sind als Einzelfenster erlaubt, wenn die Belichtung und Belüftung von darunterliegenden Räumen nicht anders möglich ist. Sie müssen aber bestmöglich in die Dachfläche integriert werden und sind zurückhaltend zu gestalten. 6. Dachaufbauten (Gauben) sind nicht erlaubt. 7. Sonnenkollektoren sind auf Dachflächen zulässig, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigen. Hierzu gelten folgende Voraussetzungen: a/ Sonnenkollektoren sind durch eine entsprechende Abstimmung hinsichtlich Farbe und Oberflächenstruktur an das Dachdeckungsmaterial, eine möglichst flächenbündige Montage (gleicher Neigungswinkel wie die Dachfläche) und eine gestalterisch gute Anordnung in die Dachfläche zu integrieren. Für bestehende Bauten sind Ausnahmen hinsichtlich der farblichen Anpassung und der flächenbündigen Montage möglich. b/ Sonnenkollektoren sind insbesondere so anzuordnen, dass sie sowohl aus der Nah- wie auch Fernsicht möglichst wenig in Erscheinung treten und keine Blendungen ergeben. c/ Die Sonnenkollektorenfläche für Wärme- bzw. Warmwassererzeugung und/oder Photovoltaik ist pro Wohneinheit auf max. 6 m? beschränkt. Zusätzliche Kollektorflächen sind nur dann bis max. einem Achtel der Gesamtdachfläche zulässig, wenn eine entsprechend gute Integration in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet wird. Bauordnung Steg 10

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
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