Konkordat über die Sicherheitsunternehmen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 28
b) Aufgaben 1 Die Konkordatskommission sorgt für eine einheitliche Anwendung des Konkordats in den Konkordatskantonen. Sie erlässt hierzu die notwendigen Richtlinien und erteilt den zuständigen Behörden auf Verlangen Weisungen in Einzelfällen. Das Konkordat und die Richtlinien werden auf der Internetseite der Konferenz veröffentlicht. * 2 Die Konkordatskommission informiert die Konferenz periodisch und kann ihr neue Bestimmungen beantragen oder Empfehlungen hinsichtlich Verbesserungen des Konkordats unterbreiten. Sie kann die Bürger über Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung des Konkordats informieren. * 3 Die Konferenz kann die Konkordatskommission mit Sonderaufgaben in Zusammenhang mit dem Konkordat beauftragen. Art. 28a * c) Ergänzendes Recht 1 Die Konferenz kann, wenn die Anzahl oder der Umfang der Mitgliedskantone dies erfordert, die Zusammensetzung, die Organisation und die Aufgaben der Konkordatskommission anpassen. 2 Sie kann auch regionale Konkordatskommissionen vorsehen. 7 Schluss- und Übergangsbestimmungen
Art. 28
b) Aufgaben 1 Die Konkordatskommission sorgt für eine einheitliche Anwendung des Konkordats in den Konkordatskantonen. Sie erlässt hierzu die notwendigen Richtlinien und erteilt den zuständigen Behörden auf Verlangen Weisungen in Einzelfällen. Das Konkordat und die Richtlinien werden auf der Internetseite der Konferenz veröffentlicht. * 2 Die Konkordatskommission informiert die Konferenz periodisch und kann ihr neue Bestimmungen beantragen oder Empfehlungen hinsichtlich Verbesserungen des Konkordats unterbreiten. Sie kann die Bürger über Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung des Konkordats informieren. * 3 Die Konferenz kann die Konkordatskommission mit Sonderaufgaben in Zusammenhang mit dem Konkordat beauftragen. Art. 28a * c) Ergänzendes Recht 1 Die Konferenz kann, wenn die Anzahl oder der Umfang der Mitgliedskantone dies erfordert, die Zusammensetzung, die Organisation und die Aufgaben der Konkordatskommission anpassen. 2 Sie kann auch regionale Konkordatskommissionen vorsehen. 7 Schluss- und Übergangsbestimmungen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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