Konkordat über die Sicherheitsunternehmen
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Change 1
Art. 6
Begriffe 1 In diesem Konkordat versteht man unter: a) * Sicherheitsunternehmen: jedes Unternehmen, ungeachtet seiner Rechtsform (Einzelunternehmen, juristische Person, ...), ob es Personal beschäftigt oder nicht, das im Auftragsverhältnis eine Tätigkeit ausübt, die diesem Konkordat untersteht; abis) * der verantwortlichen Person des Unternehmens: die Person, die als Einzelperson oder als von einer juristischen Person bestimmte verantwortliche Person ein Sicherheitsunternehmen betreibt, unabhängig davon, ob dieses nach kaufmännischer Art geführt wird oder nicht. Die verantwortliche Person muss die Befugnis haben, das Unternehmen dem Sicherheitspersonal, den Behörden und Kunden gegenüber zu vertreten und zu verpflichten. Die Konkordatskommission führt die Anforderungen diesbezüglich näher aus; b) * Sicherheitspersonal: jede natürliche Person, die haupt- oder nebenamtlich, bezahlt oder unbezahlt, als Mitglied eines Sicherheitsunternehmens beauftragt ist, eine Überwachungs- oder Schutztätigkeit auszuüben oder Sicherheitstransporte durchzuführen; c) * Leiter einer Zweigstelle: diejenige Person, die für einen vom Sicherheitsunternehmen geografisch dezentralisierten Tätigkeitssektor verantwortlich ist, sofern sie über umfassende Kompetenzen in der Leitung dieses Sektors und in der Führung der ihr unterstellten Mitarbeiter verfügt. 3 Bewilligung
Art. 6
Begriffe 1 In diesem Konkordat versteht man unter: a) * Sicherheitsunternehmen: jedes Unternehmen, ungeachtet seiner Rechtsform (Einzelunternehmen, juristische Person, ...), ob es Personal beschäftigt oder nicht, das im Auftragsverhältnis eine Tätigkeit ausübt, die diesem Konkordat untersteht; abis) * der verantwortlichen Person des Unternehmens: die Person, die als Einzelperson oder als von einer juristischen Person bestimmte verantwortliche Person ein Sicherheitsunternehmen betreibt, unabhängig davon, ob dieses nach kaufmännischer Art geführt wird oder nicht. Die verantwortliche Person muss die Befugnis haben, das Unternehmen dem Sicherheitspersonal, den Behörden und Kunden gegenüber zu vertreten und zu verpflichten. Die Konkordatskommission führt die Anforderungen diesbezüglich näher aus; b) * Sicherheitspersonal: jede natürliche Person, die haupt- oder nebenamtlich, bezahlt oder unbezahlt, als Mitglied eines Sicherheitsunternehmens beauftragt ist, eine Überwachungs- oder Schutztätigkeit auszuüben oder Sicherheitstransporte durchzuführen; c) * Leiter einer Zweigstelle: diejenige Person, die für einen vom Sicherheitsunternehmen geografisch dezentralisierten Tätigkeitssektor verantwortlich ist, sofern sie über umfassende Kompetenzen in der Leitung dieses Sektors und in der Führung der ihr unterstellten Mitarbeiter verfügt. 3 Bewilligung
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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