Konkordat über die Sicherheitsunternehmen
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Change 1
Art. 7
Grundsätze 1 Eine vorgängige Bewilligung ist erforderlich für: * a) den Betrieb eines Sicherheitsunternehmens oder einer Zweigstelle des letzteren in den Konkordatskantonen und die Anstellung von Personal zu diesem Zweck; b) die Ausübung einer unter Artikel 4 dieses Konkordats erwähnten Tätigkeit auf dem Gebiet der Konkordatskantone; c) * den Einsatz von Hunden bei der Ausübung einer in diesem Konkordat geregelten Tätigkeit. 2 Sie wird erteilt durch die zuständige Behörde des Kantons, in dem das Sicherheitsunternehmen seinen Sitz hat oder, im Falle nach Artikel 10, durch die Behörde des Kantons, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, oder, wenn mehrere Kantone betroffen sind, durch die zuständige Behörde des Kantons, die das Sekretariat der Konkordatskommission führt. * 2bis Die zuständige Behörde kann jederzeit die Eintragung des Sicherheitsunternehmens ins Handelsregister verlangen. * 3 Das als juristische Person errichtete Sicherheitsunternehmen muss eine verantwortliche Person bezeichnen, die über die Vertretungsbefugnis verfügt. Die verantwortliche Person muss in der Lage sein, ihre diesbezügliche Verantwortung wahrzunehmen und muss über die Einzelzeichnungsberechtigung verfügen; Kollektivunterschrift zu zweien ist möglich, soweit keine Einzelzeichnungsberechtigung besteht. *
Art. 7
Grundsätze 1 Eine vorgängige Bewilligung ist erforderlich für: * a) den Betrieb eines Sicherheitsunternehmens oder einer Zweigstelle des letzteren in den Konkordatskantonen und die Anstellung von Personal zu diesem Zweck; b) die Ausübung einer unter Artikel 4 dieses Konkordats erwähnten Tätigkeit auf dem Gebiet der Konkordatskantone; c) * den Einsatz von Hunden bei der Ausübung einer in diesem Konkordat geregelten Tätigkeit. 2 Sie wird erteilt durch die zuständige Behörde des Kantons, in dem das Sicherheitsunternehmen seinen Sitz hat oder, im Falle nach Artikel 10, durch die Behörde des Kantons, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, oder, wenn mehrere Kantone betroffen sind, durch die zuständige Behörde des Kantons, die das Sekretariat der Konkordatskommission führt. * 2bis Die zuständige Behörde kann jederzeit die Eintragung des Sicherheitsunternehmens ins Handelsregister verlangen. * 3 Das als juristische Person errichtete Sicherheitsunternehmen muss eine verantwortliche Person bezeichnen, die über die Vertretungsbefugnis verfügt. Die verantwortliche Person muss in der Lage sein, ihre diesbezügliche Verantwortung wahrzunehmen und muss über die Einzelzeichnungsberechtigung verfügen; Kollektivunterschrift zu zweien ist möglich, soweit keine Einzelzeichnungsberechtigung besteht. *
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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