Propose a change

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4

Amt für Volks- und Mittelschulen 1 Das Amt für Volks- und Mittelschulen nimmt folgende Aufgaben im Rahmen von Leistungsangeboten gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. b und c der Verordnung wahr: a. die Erteilung der Kostenübernahmegarantie bei ausserkantonal platzierten Kindern und Jugendlichen vor der Sonderschuleinweisung, in Zusammenarbeit mit der Verbindungsstelle IVSE; b. die anteilmässige Rechnungsstellung für ausserkantonale Platzierungen an die Einwohnergemeinden; c. die Erarbeitung des Sonderpädagogischen Konzepts; d. die Erarbeitung der Entscheide über die Anerkennung sowie den Entzug der Anerkennung von Leistungsangeboten; e. die Erarbeitung der Leistungsvereinbarungen mit den vom Kanton beauftragten Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern; f. die Aufsicht, insbesondere über das Finanz- und Rechnungswesen sowie über die Qualität der Dienstleistungen; g. das Verfügen von sonderpädagogischen Massnahmen im Bereich der Sonderschulung; h. das Verfügen der Entschädigung von Reisekosten.

Your change, as a redline

Art. 4

Amt für Volks- und Mittelschulen 1 Das Amt für Volks- und Mittelschulen nimmt folgende Aufgaben im Rahmen von Leistungsangeboten gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. b und c der Verordnung wahr: a. die Erteilung der Kostenübernahmegarantie bei ausserkantonal platzierten Kindern und Jugendlichen vor der Sonderschuleinweisung, in Zusammenarbeit mit der Verbindungsstelle IVSE; b. die anteilmässige Rechnungsstellung für ausserkantonale Platzierungen an die Einwohnergemeinden; c. die Erarbeitung des Sonderpädagogischen Konzepts; d. die Erarbeitung der Entscheide über die Anerkennung sowie den Entzug der Anerkennung von Leistungsangeboten; e. die Erarbeitung der Leistungsvereinbarungen mit den vom Kanton beauftragten Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern; f. die Aufsicht, insbesondere über das Finanz- und Rechnungswesen sowie über die Qualität der Dienstleistungen; g. das Verfügen von sonderpädagogischen Massnahmen im Bereich der Sonderschulung; h. das Verfügen der Entschädigung von Reisekosten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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