Propose a change

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7der einer Behinderung anerkannt sind, beträgt der Selbstbehalt gemäss

Verordnung pro Kalendertag Fr. 115.–. 2 Für Menschen mit einer Beeinträchtigung, welche nicht im Wohnheim leben, aber einer Tagesbetreuung bedürfen und im arbeitsfähigen Alter sind, beträgt der Selbstbehalt Fr. 45.– pro Tag und Fr. 20.–. pro Halbtag (bis 5 Stunden), zuzüglich Transport- und Verpflegungskosten. * 3 Für Menschen mit einer Beeinträchtigung, welche nicht im Wohnheim leben, aber einer Tagesbetreuung bedürfen und im AHV-Alter sind, beträgt der Selbstbehalt Fr. 85.– pro Tag und Fr. 20.– pro Halbtag (bis 5 Stunden), zuzüglich Transport- und Verpflegungskosten. * 5) SR 831.20 410.133 4 Die beherbergende Institution ist beim Aufnahmeverfahren sowie mindestens einmal jährlich verpflichtet abzuklären, ob eine Anspruchsberechtigung für Hilflosenentschädigung besteht und falls ja, den entsprechenden Betrag pro Aufenthaltstag bei der betreuten Person zusätzlich zu erheben. * 3. Schlussbestimmungen

Your change, as a redline

Art. 7der einer Behinderung anerkannt sind, beträgt der Selbstbehalt gemäss

Verordnung pro Kalendertag Fr. 115.–. 2 Für Menschen mit einer Beeinträchtigung, welche nicht im Wohnheim leben, aber einer Tagesbetreuung bedürfen und im arbeitsfähigen Alter sind, beträgt der Selbstbehalt Fr. 45.– pro Tag und Fr. 20.–. pro Halbtag (bis 5 Stunden), zuzüglich Transport- und Verpflegungskosten. * 3 Für Menschen mit einer Beeinträchtigung, welche nicht im Wohnheim leben, aber einer Tagesbetreuung bedürfen und im AHV-Alter sind, beträgt der Selbstbehalt Fr. 85.– pro Tag und Fr. 20.– pro Halbtag (bis 5 Stunden), zuzüglich Transport- und Verpflegungskosten. * 5) SR 831.20 410.133 4 Die beherbergende Institution ist beim Aufnahmeverfahren sowie mindestens einmal jährlich verpflichtet abzuklären, ob eine Anspruchsberechtigung für Hilflosenentschädigung besteht und falls ja, den entsprechenden Betrag pro Aufenthaltstag bei der betreuten Person zusätzlich zu erheben. * 3. Schlussbestimmungen

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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