Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates und dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11 Sicherheitsermächtigungen
(1) Jede Partei wird die andere Partei über den Sicherheitsstatus der Unternehmen oder Anlagen des Auftragnehmers in seinem Land oder eines Besuchers in Kenntnis setzen, falls dies von der anderen Partei verlangt wird. Diese Informationen sind als Firmensicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung (FSC) und Sicherheitsermächtigung (PSC) zu bezeichnen. (2) Erhält eine der beiden Parteien nachteilige Informationen über eine Person, für die eine Sicherheitsermächtigung ausgestellt wurde, ist die andere Partei über geplante oder getroffene Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. Jede Partei kann ihrerseits eine Überprüfung jeder Sicherheitsermächtigung verlangen, die zuvor von der anderen Partei ausgestellt wurde, vorausgesetzt, dass dafür ein Grund angegeben wird. Die ersuchende Partei wird über das Ergebnis einer solchen Überprüfung und alle eventuellen Folgemaßnahmen informiert werden. (3) Jede der Parteien kann die andere Partei ersuchen, jede Firmensicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung zu überprüfen, vorausgesetzt dass dafür ein Grund angegeben wird. Nach einer solchen Überprüfung wird die ersuchende Partei über die Ergebnisse sowie über die für die Entscheidung relevanten Sachverhalte informiert werden. (4) Beide Parteien werden, wenn notwendig, in ergänzenden Untersuchungen, hinsichtlich ausgestellter Firmensicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen oder Sicherheitsermächtigungen zusammenarbeiten.
Art. 11 Sicherheitsermächtigungen
(1) Jede Partei wird die andere Partei über den Sicherheitsstatus der Unternehmen oder Anlagen des Auftragnehmers in seinem Land oder eines Besuchers in Kenntnis setzen, falls dies von der anderen Partei verlangt wird. Diese Informationen sind als Firmensicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung (FSC) und Sicherheitsermächtigung (PSC) zu bezeichnen. (2) Erhält eine der beiden Parteien nachteilige Informationen über eine Person, für die eine Sicherheitsermächtigung ausgestellt wurde, ist die andere Partei über geplante oder getroffene Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. Jede Partei kann ihrerseits eine Überprüfung jeder Sicherheitsermächtigung verlangen, die zuvor von der anderen Partei ausgestellt wurde, vorausgesetzt, dass dafür ein Grund angegeben wird. Die ersuchende Partei wird über das Ergebnis einer solchen Überprüfung und alle eventuellen Folgemaßnahmen informiert werden. (3) Jede der Parteien kann die andere Partei ersuchen, jede Firmensicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung zu überprüfen, vorausgesetzt dass dafür ein Grund angegeben wird. Nach einer solchen Überprüfung wird die ersuchende Partei über die Ergebnisse sowie über die für die Entscheidung relevanten Sachverhalte informiert werden. (4) Beide Parteien werden, wenn notwendig, in ergänzenden Untersuchungen, hinsichtlich ausgestellter Firmensicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen oder Sicherheitsermächtigungen zusammenarbeiten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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