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Besoldungseinreihung des pädagogischen Personals der Stadtschulen; Zuständigkeit

Zug · 1.6.2-1.8 · communal act

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1 provision

StRB Nr. 542.08 betreffend Personal: Besoldungseinreihung des pädagogischen Personals der Stadtschulen; Zuständigkeit 20. Mai 2008 Der Stadtrat nimmt vom Antrag des Bildungsdepartements Kenntnis und b e s c h l i e s s t : 1. Die Einreihungskompetenz (Ersteinreihung) für das pädagogische Personal der Stadtschulen (Lehr- und Therapiepersonal) wird dem Rektor erteilt. 2. Das neue Lehrpersonalgesetz mit den Änderungen vom 31. Januar 2008, welche rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt wurden, ist massgebend für die Einreihungen. 3. Bei sämtlichen Anstellungen des pädagogischen Personals werden die Verträge vom Chef Bildungsdepartement mitunterzeichnet. 4. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt zu geben und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufzunehmen.

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