Art. 1
1 Als Korrespektif der Vorteile, welche die Stadt Sitten aus ihrer Stellung als Hauptstadt des Kantons zieht, wird sie dem Staate Wallis unentgeltlich die von ihm als geeignet befundenen Räumlichkeiten liefern für den Grossen Rat, den Appellations- und Kassationsgerichtshof, die Staatsarchive und das Arsenal. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 112.1 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 01.12.1882 01.12.1882 Erlass Erstfassung RO/AGS 1879-1884 f 249 | 252 112.1 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 01.12.1882 01.12.1882 Erstfassung RO/AGS 1879-1884 f 249 | 252