Propose a change

Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 36

Disziplinarmassnahmen 1 Die Paritätische Aufsichtskommission konkretisiert in einem Reglement die Zumessung der einzelnen Disziplinarmassnahmen. 2 Die Direktion kann folgende Disziplinarmassnahmen verfügen: a) Schriftlicher Verweis; b) Zeitlich begrenzter Entzug oder Beschränkung der Verfügung über Geldmittel bis zu sechs Monaten; c) Zeitlich begrenzter Entzug oder Beschränkung von Freizeitbeschäftigung (Entzug von Unterhaltungselektronik und dergleichen) bis zu sechs Monaten; bei schwerem Verstoss oder im Wiederholungsfall bis zu drei Jahren; d) Zeitlich begrenzter Entzug oder Beschränkung von Aussenkontakten (Besuchssperre, Urlaubskürzung, Telefonverbot und dergleichen) bis zu drei Monaten; bei schwerem Verstoss oder im Wiederholungsfall bis zu 12 Monaten; e) Busse von Fr. 20.– bis 300.– zugunsten des Gefangenenfonds, welche ab dem Freikonto beglichen wird; f) Einschluss in der eigenen Zelle für bis zu dreissig Tagen; g) Arrest in einer besonderen Zelle für bis zu zehn Tagen. 3 Der schriftliche Verweis ist die leichteste, der Arrest die schwerste Disziplinarmassnahme. Die Art und Dauer der Disziplinarmassnahme bemessen sich nach der Art der Pflichtverletzung oder Beeinträchtigung des Anstaltsbetriebs sowie dem Verschulden des Gefangenen. 4 Erscheint es aufgrund der konkreten Pflichtverletzung oder Beeinträchtigung des Anstaltsbetriebs angezeigt, können mehrere Disziplinarmassnahmen gleichzeitig angeordnet werden.

Your change, as a redline

Art. 36

Disziplinarmassnahmen 1 Die Paritätische Aufsichtskommission konkretisiert in einem Reglement die Zumessung der einzelnen Disziplinarmassnahmen. 2 Die Direktion kann folgende Disziplinarmassnahmen verfügen: a) Schriftlicher Verweis; b) Zeitlich begrenzter Entzug oder Beschränkung der Verfügung über Geldmittel bis zu sechs Monaten; c) Zeitlich begrenzter Entzug oder Beschränkung von Freizeitbeschäftigung (Entzug von Unterhaltungselektronik und dergleichen) bis zu sechs Monaten; bei schwerem Verstoss oder im Wiederholungsfall bis zu drei Jahren; d) Zeitlich begrenzter Entzug oder Beschränkung von Aussenkontakten (Besuchssperre, Urlaubskürzung, Telefonverbot und dergleichen) bis zu drei Monaten; bei schwerem Verstoss oder im Wiederholungsfall bis zu 12 Monaten; e) Busse von Fr. 20.– bis 300.– zugunsten des Gefangenenfonds, welche ab dem Freikonto beglichen wird; f) Einschluss in der eigenen Zelle für bis zu dreissig Tagen; g) Arrest in einer besonderen Zelle für bis zu zehn Tagen. 3 Der schriftliche Verweis ist die leichteste, der Arrest die schwerste Disziplinarmassnahme. Die Art und Dauer der Disziplinarmassnahme bemessen sich nach der Art der Pflichtverletzung oder Beeinträchtigung des Anstaltsbetriebs sowie dem Verschulden des Gefangenen. 4 Erscheint es aufgrund der konkreten Pflichtverletzung oder Beeinträchtigung des Anstaltsbetriebs angezeigt, können mehrere Disziplinarmassnahmen gleichzeitig angeordnet werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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