Propose a change

Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8

Effekten 1 Effekten, die der Gefangene mitbringt oder während des Vollzugs anschafft, werden nach erfolgter Kontrolle wieder abgegeben, sofern es sich nicht um Effekten von grösserem Wert handelt, die Abgabe keine Gefährdung der Sicherheit, der Ruhe oder der Ordnung darstellen und diese nicht den Vollzugszielen widersprechen. 2 Von den abgenommenen Effekten wird ein Inventar erstellt, dessen Richtigkeit vom Gefangenen schriftlich zu bestätigen ist. Effekten, die zur Aufbewahrung ungeeignet sind, werden nach Anweisung des Gefangenen auf dessen Kosten versandt oder vernichtet. Effekten mit hohem Wert werden nicht angenommen. Geldbeträge werden dem Gefangenen gemäss der konkordatlichen Richtlinie gutgeschrieben. 3 Für deponierte Gegenstände haftet die JVA Bostadel im Falle eines Elementarschadens nur bei beweisbarem Wertverlust bis maximal 1000 Franken. 4 Für nicht deponierte Effekten trägt der Gefangene die alleinige Verantwortung. Eine Haftung seitens der JVA Bostadel ist ausgeschlossen. 3. Vollzugsalltag

Your change, as a redline

Art. 8

Effekten 1 Effekten, die der Gefangene mitbringt oder während des Vollzugs anschafft, werden nach erfolgter Kontrolle wieder abgegeben, sofern es sich nicht um Effekten von grösserem Wert handelt, die Abgabe keine Gefährdung der Sicherheit, der Ruhe oder der Ordnung darstellen und diese nicht den Vollzugszielen widersprechen. 2 Von den abgenommenen Effekten wird ein Inventar erstellt, dessen Richtigkeit vom Gefangenen schriftlich zu bestätigen ist. Effekten, die zur Aufbewahrung ungeeignet sind, werden nach Anweisung des Gefangenen auf dessen Kosten versandt oder vernichtet. Effekten mit hohem Wert werden nicht angenommen. Geldbeträge werden dem Gefangenen gemäss der konkordatlichen Richtlinie gutgeschrieben. 3 Für deponierte Gegenstände haftet die JVA Bostadel im Falle eines Elementarschadens nur bei beweisbarem Wertverlust bis maximal 1000 Franken. 4 Für nicht deponierte Effekten trägt der Gefangene die alleinige Verantwortung. Eine Haftung seitens der JVA Bostadel ist ausgeschlossen. 3. Vollzugsalltag

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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