Art. 41
Schlussbestimmung 1 Die bisherige Hausordnung wird aufgehoben. 2 Diese Hausordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. II. Keine Fremdänderungen. III. Der Erlass BGS 332.312, Hausordnung für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Menzingen (Zug) (Hausordnung Bostadel) vom 30. August 2011, wird aufgehoben. IV. Diese Hausordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Zug, 23. September 2020 Paritätische Aufsichtskommission als Aufsichtsbehörde über die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel Präsident der Paritätischen Aufsichtskommission Beat Villiger Vizepräsident der Paritätischen Aufsichtskommission Baschi Dürr Publiziert im Amtsblatt vom 8. Januar 2021