Propose a change

Allgemeines Magnetschwebebahngesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 9 Überwachung

(1) Zur Durchführung ihrer Überwachungsaufgaben hat die zuständige Behörde folgende Befugnisse: 1. Sie darf Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume und Beförderungsmittel der zu überwachenden Betriebe innerhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitsstunden betreten, dort Prüfungen und Untersuchungen vornehmen und Unterlagen einschließlich technischer Aufzeichnungen der Auskunftspflichtigen einsehen und auswerten. 2. Die Aufsichtsbehörde kann von Magnetschwebebahnunternehmen und den im Geschäftsbetrieb tätigen Personen Auskunft über alle Tatsachen verlangen, die für die Durchführung der Überwachungsaufgaben von Bedeutung sind. Die Auskunft ist wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen. Der zur Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der im § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Der Verpflichtete ist über sein Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. (2) Die Magnetschwebebahnunternehmen und die im Geschäftsbetrieb tätigen Personen haben der Aufsichtsbehörde und deren Beauftragten bei der Durchführung der Überwachungsmaßnahmen die erforderlichen Hilfsmittel zu stellen und die nötigen Hilfsdienste zu leisten.

Your change, as a redline

§ 9 Überwachung

(1) Zur Durchführung ihrer Überwachungsaufgaben hat die zuständige Behörde folgende Befugnisse: 1. Sie darf Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume und Beförderungsmittel der zu überwachenden Betriebe innerhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitsstunden betreten, dort Prüfungen und Untersuchungen vornehmen und Unterlagen einschließlich technischer Aufzeichnungen der Auskunftspflichtigen einsehen und auswerten. 2. Die Aufsichtsbehörde kann von Magnetschwebebahnunternehmen und den im Geschäftsbetrieb tätigen Personen Auskunft über alle Tatsachen verlangen, die für die Durchführung der Überwachungsaufgaben von Bedeutung sind. Die Auskunft ist wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen. Der zur Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der im § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Der Verpflichtete ist über sein Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. (2) Die Magnetschwebebahnunternehmen und die im Geschäftsbetrieb tätigen Personen haben der Aufsichtsbehörde und deren Beauftragten bei der Durchführung der Überwachungsmaßnahmen die erforderlichen Hilfsmittel zu stellen und die nötigen Hilfsdienste zu leisten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds