Propose a change

Verordnung über die Benützung der Familiengärten (Familiengartenverordnung)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10

5 Wohnsitzpflicht 1 Die Parzellennutzerinnen und Parzellennutzer von Familiengartenparzellen müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Luzern haben. Wer vor dem 1. Januar 2012 eine Familiengartenparzelle übernommen hat, bleibt von der Wohnsitzpflichtregelung ausgeschlossen. 2 Bei einem Wegzug der Parzellennutzerin / des Parzellennutzers aus der Stadt Luzern erlischt das Vertragsverhältnis zwischen Arealnutzer und Parzellennutzerin/Parzellennutzer ohne Kündigung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. 3 Der Arealnutzer kann den Nutzungsvertrag für die Familiengartenparzelle auf ein begründetes Gesuch hin um maximal drei Jahre verlängern. Dazu ist die schriftliche Zustimmung von Stadtgrün Luzern erforderlich. Der Arealnutzer kann eine Verlängerung ohne Grundangabe ablehnen. Verlängerungen können nur bewilligt werden, sofern keine anderweitige Nachfrage nach der Familiengartenparzelle (Warteliste) besteht. 3–5 Fassung gemäss Änderung vom 29. September 2021, in Kraft seit 1. Januar 2022. Seite 5/21 4 Die Parzellennutzerin / der Parzellennutzer ohne Wohnsitz in der Stadt Luzern hat für den Zeitraum einer allfälligen Vertragsverlängerung einen jährlichen Zuschlag zum Benützungsentgelt von Fr. 200.– direkt an die Stadt Luzern zu bezahlen.

Your change, as a redline

Art. 10

5 Wohnsitzpflicht 1 Die Parzellennutzerinnen und Parzellennutzer von Familiengartenparzellen müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Luzern haben. Wer vor dem 1. Januar 2012 eine Familiengartenparzelle übernommen hat, bleibt von der Wohnsitzpflichtregelung ausgeschlossen. 2 Bei einem Wegzug der Parzellennutzerin / des Parzellennutzers aus der Stadt Luzern erlischt das Vertragsverhältnis zwischen Arealnutzer und Parzellennutzerin/Parzellennutzer ohne Kündigung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. 3 Der Arealnutzer kann den Nutzungsvertrag für die Familiengartenparzelle auf ein begründetes Gesuch hin um maximal drei Jahre verlängern. Dazu ist die schriftliche Zustimmung von Stadtgrün Luzern erforderlich. Der Arealnutzer kann eine Verlängerung ohne Grundangabe ablehnen. Verlängerungen können nur bewilligt werden, sofern keine anderweitige Nachfrage nach der Familiengartenparzelle (Warteliste) besteht. 3–5 Fassung gemäss Änderung vom 29. September 2021, in Kraft seit 1. Januar 2022. Seite 5/21 4 Die Parzellennutzerin / der Parzellennutzer ohne Wohnsitz in der Stadt Luzern hat für den Zeitraum einer allfälligen Vertragsverlängerung einen jährlichen Zuschlag zum Benützungsentgelt von Fr. 200.– direkt an die Stadt Luzern zu bezahlen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds