Verordnung über die Benützung der Familiengärten (Familiengartenverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 26
13 Umweltfonds 1 Die Parzellennutzerinnen und Parzellennutzer bezahlen einen jährlichen Beitrag von Fr. 20.– in den Umweltfonds für Familiengärten, der in der Rechnung der Stadt Luzern geführt wird. Die Entnahmen aus dem Fonds werden jährlich im Voranschlag global budgetiert. 2 Der Fonds bezweckt, die Familiengärten durch präventive Massnahmen vor Umweltbelastungen zu schützen bzw. bei bereits bestehender übermässiger Belastung zu sanieren. 3 Erste Priorität hat die finanzielle Unterstützung der gemäss Art. 12 geforderten regelmässigen Bodenuntersuchungen (Nährstoffe). Weitere unterstützungswürdige Massnahmen sind insbesondere: a. Rückbau und fachgerechte Entsorgung von Hangverbauungen aus Eisenbahnschwellen; 12–13 Fassung gemäss Änderung vom 29. September 2021, in Kraft seit 1. Januar 2022. Seite 11/21 b. Rückbau und fachgerechte Entsorgung von asbesthaltigen Eternitdächern; c. Entfernung von Bauten und Anlagen im Bereich ökologisch sensibler Gebiete (z. B. Waldränder); d. Entfernung nicht standortgerechter Pflanzungen (v. a. invasive Neophyten); e. Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Familiengärtner im Bereich natur- und umweltschonendes Gärtnern. 4 Die Unterstützung von Massnahmen erfolgt aufgrund von schriftlichen Gesuchen der Arealnutzer. 5 Stadtgrün Luzern beurteilt in Absprache mit der Dienstabteilung Umweltschutz die Gesuche auf ihre Unterstützungswürdigkeit und legt die Beiträge entsprechend der Priorisierung der Massnahmen und der zur Verfügung stehenden Mittel fest.
Art. 26
13 Umweltfonds 1 Die Parzellennutzerinnen und Parzellennutzer bezahlen einen jährlichen Beitrag von Fr. 20.– in den Umweltfonds für Familiengärten, der in der Rechnung der Stadt Luzern geführt wird. Die Entnahmen aus dem Fonds werden jährlich im Voranschlag global budgetiert. 2 Der Fonds bezweckt, die Familiengärten durch präventive Massnahmen vor Umweltbelastungen zu schützen bzw. bei bereits bestehender übermässiger Belastung zu sanieren. 3 Erste Priorität hat die finanzielle Unterstützung der gemäss Art. 12 geforderten regelmässigen Bodenuntersuchungen (Nährstoffe). Weitere unterstützungswürdige Massnahmen sind insbesondere: a. Rückbau und fachgerechte Entsorgung von Hangverbauungen aus Eisenbahnschwellen; 12–13 Fassung gemäss Änderung vom 29. September 2021, in Kraft seit 1. Januar 2022. Seite 11/21 b. Rückbau und fachgerechte Entsorgung von asbesthaltigen Eternitdächern; c. Entfernung von Bauten und Anlagen im Bereich ökologisch sensibler Gebiete (z. B. Waldränder); d. Entfernung nicht standortgerechter Pflanzungen (v. a. invasive Neophyten); e. Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Familiengärtner im Bereich natur- und umweltschonendes Gärtnern. 4 Die Unterstützung von Massnahmen erfolgt aufgrund von schriftlichen Gesuchen der Arealnutzer. 5 Stadtgrün Luzern beurteilt in Absprache mit der Dienstabteilung Umweltschutz die Gesuche auf ihre Unterstützungswürdigkeit und legt die Beiträge entsprechend der Priorisierung der Massnahmen und der zur Verfügung stehenden Mittel fest.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.