Verordnung über die Benützung der Familiengärten (Familiengartenverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 28
14 Gemeinschaftliche Bauten und Anlagen 1 Als gemeinschaftlich gelten Bauten und Anlagen, welche a. in den Familiengartenarealen die Ver- und Entsorgung sichern (wie Parkplätze, Container- und Kompostplätze, sanitäre Anlagen, Lagerung und Verkauf von Produkten für den Gartenbedarf), b. die Gemeinschaft der Parzellennutzerinnen und Parzellennutzer fördern (wie Gemeinschaftshaus, Spielplätze), c. ermöglichen, dass die Familiengartenareale auch von der Bevölkerung zur Erholung genutzt werden können (wie Gehwege, Sitzbänke). 2 Die Erstellung und bauliche Änderung von gemeinschaftlichen Bauten, Anlagen, Einrichtungen sowie von Erschliessungsanlagen bedürfen der Zustimmung von Stadtgrün Luzern. 14 Fassung gemäss Änderung vom 29. September 2021, in Kraft seit 1. Januar 2022. Seite 12/21 3 Die Wasserentnahme aus dem Grundwasser oder aus öffentlichen Oberflächengewässern bedarf der Zustimmung von Stadtgrün Luzern sowie der Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle.
Art. 28
14 Gemeinschaftliche Bauten und Anlagen 1 Als gemeinschaftlich gelten Bauten und Anlagen, welche a. in den Familiengartenarealen die Ver- und Entsorgung sichern (wie Parkplätze, Container- und Kompostplätze, sanitäre Anlagen, Lagerung und Verkauf von Produkten für den Gartenbedarf), b. die Gemeinschaft der Parzellennutzerinnen und Parzellennutzer fördern (wie Gemeinschaftshaus, Spielplätze), c. ermöglichen, dass die Familiengartenareale auch von der Bevölkerung zur Erholung genutzt werden können (wie Gehwege, Sitzbänke). 2 Die Erstellung und bauliche Änderung von gemeinschaftlichen Bauten, Anlagen, Einrichtungen sowie von Erschliessungsanlagen bedürfen der Zustimmung von Stadtgrün Luzern. 14 Fassung gemäss Änderung vom 29. September 2021, in Kraft seit 1. Januar 2022. Seite 12/21 3 Die Wasserentnahme aus dem Grundwasser oder aus öffentlichen Oberflächengewässern bedarf der Zustimmung von Stadtgrün Luzern sowie der Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.