Propose a change

Verordnung über die Benützung der Familiengärten (Familiengartenverordnung)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 29

Arealbegrenzung 1 Familiengartenareale dürfen nur an ihren Aussengrenzen und entlang von öffentlichen Wegen eingezäunt werden. 2 Arealeinzäunungen dürfen nicht höher als 1,20 m sein und sind so zu gestalten, dass die Areale von aussen einsehbar bleiben und keine Barrieren für Igel und andere Kleintiere bilden (Lichtmass mindestens 10 cm). 3 Aus besonderen Gründen notwendige höhere Zäune sowie Schutzwände und Mauern an der Arealaussengrenze sind nur an den im Arealplan bezeichneten Stellen zulässig. 4 Familiengartenparzellen haben einen offenen Charakter aufzuweisen. Sichtschutzwände und Zäune (Maschendrahtzäune, Lattenzäune usw.) sind verboten. 5 Der Arealnutzer hat das Recht, zum Schutz des Zauns entlang des Waldrandes bis maximal 1 m hinter dem Zaun zu mähen und junge Bäume zu entfernen. Die Bewirtschaftung des Waldrandes erfolgt in regelmässigen Abständen mit dem Ziel eines abgestuften Waldrands. Die Stadt Luzern vollzieht dies auf den eigenen Flächen und setzt sich auf Drittflächen dafür ein.

Your change, as a redline

Art. 29

Arealbegrenzung 1 Familiengartenareale dürfen nur an ihren Aussengrenzen und entlang von öffentlichen Wegen eingezäunt werden. 2 Arealeinzäunungen dürfen nicht höher als 1,20 m sein und sind so zu gestalten, dass die Areale von aussen einsehbar bleiben und keine Barrieren für Igel und andere Kleintiere bilden (Lichtmass mindestens 10 cm). 3 Aus besonderen Gründen notwendige höhere Zäune sowie Schutzwände und Mauern an der Arealaussengrenze sind nur an den im Arealplan bezeichneten Stellen zulässig. 4 Familiengartenparzellen haben einen offenen Charakter aufzuweisen. Sichtschutzwände und Zäune (Maschendrahtzäune, Lattenzäune usw.) sind verboten. 5 Der Arealnutzer hat das Recht, zum Schutz des Zauns entlang des Waldrandes bis maximal 1 m hinter dem Zaun zu mähen und junge Bäume zu entfernen. Die Bewirtschaftung des Waldrandes erfolgt in regelmässigen Abständen mit dem Ziel eines abgestuften Waldrands. Die Stadt Luzern vollzieht dies auf den eigenen Flächen und setzt sich auf Drittflächen dafür ein.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds