Verordnung über die Benützung der Familiengärten (Familiengartenverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4
Begriffe a. Familiengarten: Fläche im Eigentum der Stadt Luzern, die zur nicht gewerbsmässigen, vorwiegend gärtnerischen Nutzung und zur Erholung durch die Stadt Luzern arealweise zur Nutzung vergeben wird. b. Familiengartenareal: Areal, das mehrere Familiengartenparzellen sowie Gemeinschaftsbereiche umfasst und für das der Stadtrat einen Arealplan erstellen kann. c. Familiengartenparzelle (Parzelle): Fläche in einem Familiengartenareal, die Parzellennutzerinnen und Parzellennutzern zur individuellen Nutzung überlassen wird. 2 Fassung gemäss Änderung vom 29. September 2021, in Kraft seit 1. Januar 2022. Seite 3/21 d. Gemeinschaftsgarten: Gartenfläche, die von mehreren Personen gemeinsam bewirtschaftet wird. Bauten und Anlagen werden gemeinsam genutzt. e. Gemeinschaftsbereiche: Wege, Spielplätze und andere Bereiche von Familiengartenarealen, die der gemeinschaftlichen Nutzung durch die Parzellennutzerinnen und Parzellennutzer dienen. Eine Nutzung durch Dritte wird einzelfallweise festgelegt. f. Arealnutzer: Familiengartenvereine und andere Vereinigungen mit ähnlicher Zweckbestimmung, denen die Stadt Luzern ein Familiengartenareal als Ganzes zur Nutzung übergibt und die die Familiengartenparzellen an die Parzellennutzerinnen und Parzellennutzer vergeben. g. Parzellennutzerinnen/Parzellennutzer: Nutzer der Familiengartenparzelle.
Art. 4
Begriffe a. Familiengarten: Fläche im Eigentum der Stadt Luzern, die zur nicht gewerbsmässigen, vorwiegend gärtnerischen Nutzung und zur Erholung durch die Stadt Luzern arealweise zur Nutzung vergeben wird. b. Familiengartenareal: Areal, das mehrere Familiengartenparzellen sowie Gemeinschaftsbereiche umfasst und für das der Stadtrat einen Arealplan erstellen kann. c. Familiengartenparzelle (Parzelle): Fläche in einem Familiengartenareal, die Parzellennutzerinnen und Parzellennutzern zur individuellen Nutzung überlassen wird. 2 Fassung gemäss Änderung vom 29. September 2021, in Kraft seit 1. Januar 2022. Seite 3/21 d. Gemeinschaftsgarten: Gartenfläche, die von mehreren Personen gemeinsam bewirtschaftet wird. Bauten und Anlagen werden gemeinsam genutzt. e. Gemeinschaftsbereiche: Wege, Spielplätze und andere Bereiche von Familiengartenarealen, die der gemeinschaftlichen Nutzung durch die Parzellennutzerinnen und Parzellennutzer dienen. Eine Nutzung durch Dritte wird einzelfallweise festgelegt. f. Arealnutzer: Familiengartenvereine und andere Vereinigungen mit ähnlicher Zweckbestimmung, denen die Stadt Luzern ein Familiengartenareal als Ganzes zur Nutzung übergibt und die die Familiengartenparzellen an die Parzellennutzerinnen und Parzellennutzer vergeben. g. Parzellennutzerinnen/Parzellennutzer: Nutzer der Familiengartenparzelle.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.