Verordnung über die Benützung der Familiengärten (Familiengartenverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 47
Begrenzung der Bodenversiegelung 1 Die mit Gartenhaus, Anbau, Gerätekiste, Platten oder ähnlichen nicht bewuchs- und sickerfähigen Materialien überdeckte Bodenfläche darf 20 % der Gartenparzelle nicht übersteigen, maximal sind 40 m2 erlaubt. 2 Einzelne, kleine, auf den Humus gelegte Schrittplatten (Plattenabstand mindestens 20 cm) sowie Trockenmauern, Steinhaufen und ähnliche ökologisch wertvolle Objekte werden an die versiegelte Fläche nicht angerechnet. 3 Flächen- und Streifenfundamente sowie Wege und Plätze aus Gussbeton, Asphalt und ähnlichen Materialien sowie das Ausfugen von Belägen mit dichten Materialien (Beton, Zement, Mörtel) sind verboten. 4 Fundationsschichten (z. B. Kieskoffer, Splittbett) sind auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Seite 18/21 5 Bestehende Bodenversiegelungen, die über das erlaubte Mass hinausgehen, sind spätestens bei einem Parzellenwechsel entsprechend zu reduzieren.
Art. 47
Begrenzung der Bodenversiegelung 1 Die mit Gartenhaus, Anbau, Gerätekiste, Platten oder ähnlichen nicht bewuchs- und sickerfähigen Materialien überdeckte Bodenfläche darf 20 % der Gartenparzelle nicht übersteigen, maximal sind 40 m2 erlaubt. 2 Einzelne, kleine, auf den Humus gelegte Schrittplatten (Plattenabstand mindestens 20 cm) sowie Trockenmauern, Steinhaufen und ähnliche ökologisch wertvolle Objekte werden an die versiegelte Fläche nicht angerechnet. 3 Flächen- und Streifenfundamente sowie Wege und Plätze aus Gussbeton, Asphalt und ähnlichen Materialien sowie das Ausfugen von Belägen mit dichten Materialien (Beton, Zement, Mörtel) sind verboten. 4 Fundationsschichten (z. B. Kieskoffer, Splittbett) sind auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Seite 18/21 5 Bestehende Bodenversiegelungen, die über das erlaubte Mass hinausgehen, sind spätestens bei einem Parzellenwechsel entsprechend zu reduzieren.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.