Verordnung über die Benützung der Familiengärten (Familiengartenverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 48
16 Geländeveränderungen 1 Geländeveränderungen wie Abgrabungen, Planierungen, Treppen, Stützmauern und dergleichen, die in einem beliebigen Punkt mehr als 0,50 m vom gewachsenen Terrain abweichen, bedürfen der Bewilligung durch die Stadt Luzern und gegebenenfalls einer ordentlichen Baubewilligung. 2 Geländeveränderungen auf Familiengartenparzellen, die in einem beliebigen Punkt weniger als 0,50 m vom gewachsenen Terrain abweichen, bedürfen der Zustimmung des Arealnutzers. 3 Zur Hangsicherung und Terrassierung sind Trockenmauern, Steinkörbe und vergleichbare Stützkonstruktionen zulässig. Zur Terrainbefestigung dürfen nur Natursteine, Formsteine, Holzpfähle oder andere natürliche Materialien verwendet werden. Die Verwendung von Ortbeton ist verboten. 4 Bei Terrainveränderungen ist ein Massenausgleich innerhalb der Parzelle zu suchen. 5 Bei bestehenden Geländeveränderungen auf Familiengartenparzellen, die mehr als 0,50 m vom gewachsenen Terrain abweichen, kann Stadtgrün Luzern oder der Arealnutzer bei Wechsel der Parzellennutzerin / des Parzellennutzers den Rückbau auf ein zulässiges Mass verlangen.
Art. 48
16 Geländeveränderungen 1 Geländeveränderungen wie Abgrabungen, Planierungen, Treppen, Stützmauern und dergleichen, die in einem beliebigen Punkt mehr als 0,50 m vom gewachsenen Terrain abweichen, bedürfen der Bewilligung durch die Stadt Luzern und gegebenenfalls einer ordentlichen Baubewilligung. 2 Geländeveränderungen auf Familiengartenparzellen, die in einem beliebigen Punkt weniger als 0,50 m vom gewachsenen Terrain abweichen, bedürfen der Zustimmung des Arealnutzers. 3 Zur Hangsicherung und Terrassierung sind Trockenmauern, Steinkörbe und vergleichbare Stützkonstruktionen zulässig. Zur Terrainbefestigung dürfen nur Natursteine, Formsteine, Holzpfähle oder andere natürliche Materialien verwendet werden. Die Verwendung von Ortbeton ist verboten. 4 Bei Terrainveränderungen ist ein Massenausgleich innerhalb der Parzelle zu suchen. 5 Bei bestehenden Geländeveränderungen auf Familiengartenparzellen, die mehr als 0,50 m vom gewachsenen Terrain abweichen, kann Stadtgrün Luzern oder der Arealnutzer bei Wechsel der Parzellennutzerin / des Parzellennutzers den Rückbau auf ein zulässiges Mass verlangen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.