Verordnung über die Benützung der Familiengärten (Familiengartenverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 52 Seite 20/21
Widerrechtliche Bauten und Anlagen 1 Wird eine zustimmungs- oder bewilligungspflichtige Baute oder Anlage ohne Zustimmung oder Bewilligung erstellt oder baulich verändert, so fordert der Arealnutzer die Parzellennutzerin / den Parzellennutzer auf, innerhalb von 30 Tagen ein nachträgliches Zustimmungs- und Bewilligungsgesuch einzureichen. 2 Für ordnungsgemässe Bauten und Anlagen kann die Zustimmung und Bewilligung nachträglich erteilt werden. Ist die nachträgliche Zustimmung und Bewilligung nicht möglich, so ordnet der Arealnutzer schriftlich die Beseitigung der betreffenden Baute oder Anlage und die Wiederherstellung eines ordnungsgemässen Zustandes innert einer angemessenen Frist an. 3 Für die nachträgliche Bearbeitung von Zustimmungs- und Bewilligungsgesuchen kann der Arealnutzer eine dem Aufwand angemessene Zusatzgebühr von Fr. 100.– bis Fr. 500.– erheben. 4 Das Nichtbefolgen der Beseitigungsanordnung berechtigt den Arealnutzer zur ordentlichen Auflösung des Parzellennutzungsvertrags. Ist offensichtlich, dass die Anordnung unbeachtet bleiben wird, sowie in schwerwiegenden Fällen kann die Vertragsauflösung fristlos erfolgen.
Art. 52 Seite 20/21
Widerrechtliche Bauten und Anlagen 1 Wird eine zustimmungs- oder bewilligungspflichtige Baute oder Anlage ohne Zustimmung oder Bewilligung erstellt oder baulich verändert, so fordert der Arealnutzer die Parzellennutzerin / den Parzellennutzer auf, innerhalb von 30 Tagen ein nachträgliches Zustimmungs- und Bewilligungsgesuch einzureichen. 2 Für ordnungsgemässe Bauten und Anlagen kann die Zustimmung und Bewilligung nachträglich erteilt werden. Ist die nachträgliche Zustimmung und Bewilligung nicht möglich, so ordnet der Arealnutzer schriftlich die Beseitigung der betreffenden Baute oder Anlage und die Wiederherstellung eines ordnungsgemässen Zustandes innert einer angemessenen Frist an. 3 Für die nachträgliche Bearbeitung von Zustimmungs- und Bewilligungsgesuchen kann der Arealnutzer eine dem Aufwand angemessene Zusatzgebühr von Fr. 100.– bis Fr. 500.– erheben. 4 Das Nichtbefolgen der Beseitigungsanordnung berechtigt den Arealnutzer zur ordentlichen Auflösung des Parzellennutzungsvertrags. Ist offensichtlich, dass die Anordnung unbeachtet bleiben wird, sowie in schwerwiegenden Fällen kann die Vertragsauflösung fristlos erfolgen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.