Polizeigesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 16
Voraussetzungen 1 Die Kantonspolizei kann erkennungsdienstliche Unterlagen beschaffen über: a) Personen, die zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurden; b) Personen, die wegen eines Vergehens oder Verbrechens festgenommen oder verhaftet wurden; c) Personen, deren Identität auf andere Weise nicht feststellbar ist, insbesondere wenn sie unrichtiger Angaben verdächtigt werden; d) Personen, gegen die eine Landesverweisung ausgesprochen worden ist oder gegen die Fernhaltemassnahmen erlassen werden sollen; e) Leichen, deren Identität nicht feststeht. 2 Sie ist für die Anordnung der Überwachung des Fernmeldeverkehrs im Rahmen der Suche und Rettung vermisster Personen gemäss der Bundesgesetzgebung zuständig. * Art. 17 * Ausnahmen 1 Ohne besondere Anordnung der Untersuchungsbehörde ist die Beschaffung erkennungsdienstlicher Unterlagen unzulässig über: a) Personen, die ausschliesslich wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 verurteilt wurden; b) * Kinder und Jugendliche im Sinne des Bundesgesetzes über das Jugendstrafrecht vom 20. Juni 2003 (JStG).
Art. 16
Voraussetzungen 1 Die Kantonspolizei kann erkennungsdienstliche Unterlagen beschaffen über: a) Personen, die zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurden; b) Personen, die wegen eines Vergehens oder Verbrechens festgenommen oder verhaftet wurden; c) Personen, deren Identität auf andere Weise nicht feststellbar ist, insbesondere wenn sie unrichtiger Angaben verdächtigt werden; d) Personen, gegen die eine Landesverweisung ausgesprochen worden ist oder gegen die Fernhaltemassnahmen erlassen werden sollen; e) Leichen, deren Identität nicht feststeht. 2 Sie ist für die Anordnung der Überwachung des Fernmeldeverkehrs im Rahmen der Suche und Rettung vermisster Personen gemäss der Bundesgesetzgebung zuständig. * Art. 17 * Ausnahmen 1 Ohne besondere Anordnung der Untersuchungsbehörde ist die Beschaffung erkennungsdienstlicher Unterlagen unzulässig über: a) Personen, die ausschliesslich wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 verurteilt wurden; b) * Kinder und Jugendliche im Sinne des Bundesgesetzes über das Jugendstrafrecht vom 20. Juni 2003 (JStG).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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