Polizeigesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 19 Kanton Appenzell Innerrhoden 550.000
Schusswaffengebrauch 1 Die Kantonspolizei hat, wenn andere verfügbare Mittel nicht ausreichen, in einer den Umständen angemessenen Weise, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen: 1. wenn die Polizei oder Drittpersonen mit einem gefährlichen Angriff unmittelbar bedroht oder gefährlich angegriffen werden; 2. wenn dienstliche Aufgaben nicht anders als durch Waffengebrauch auszuführen sind, insbesondere: a) wenn Personen, welche ein schweres Verbrechen oder ein schweres Vergehen begangen haben, mit denen sie andere Menschen an Leib und Leben verletzt, gefährdet oder bedroht haben, oder einer solchen Tat dringend verdächtigt sind, sich der Festnahme oder einem bereits angeordneten Freiheitsentzug durch Flucht zu entziehen versuchen; b) wenn sie aufgrund erhaltener Informationen oder eigener Feststellung annehmen muss, dass Personen für andere eine unmittelbar drohende Gefahr an Leib und Leben darstellen und sich der Festnahme oder einem bereits angeordneten Freiheitsentzug durch Flucht zu entziehen versuchen; c) zur Befreiung von Geiseln; d) zur Verhinderung eines unmittelbar drohenden schweren Verbrechens oder schweren Vergehens an Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen oder die für die Allgemeinheit wegen ihrer Verletzlichkeit eine besondere Gefahr bilden. 2 Dem Schusswaffengebrauch hat ein deutlicher Warnruf vorauszugehen, sofern der Zweck und die Umstände es zulassen. 3 Ein Warnschuss darf nur abgegeben werden, sofern die Umstände die Wirkung eines Warnrufes vereiteln.
Art. 19 Kanton Appenzell Innerrhoden 550.000
Schusswaffengebrauch 1 Die Kantonspolizei hat, wenn andere verfügbare Mittel nicht ausreichen, in einer den Umständen angemessenen Weise, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen: 1. wenn die Polizei oder Drittpersonen mit einem gefährlichen Angriff unmittelbar bedroht oder gefährlich angegriffen werden; 2. wenn dienstliche Aufgaben nicht anders als durch Waffengebrauch auszuführen sind, insbesondere: a) wenn Personen, welche ein schweres Verbrechen oder ein schweres Vergehen begangen haben, mit denen sie andere Menschen an Leib und Leben verletzt, gefährdet oder bedroht haben, oder einer solchen Tat dringend verdächtigt sind, sich der Festnahme oder einem bereits angeordneten Freiheitsentzug durch Flucht zu entziehen versuchen; b) wenn sie aufgrund erhaltener Informationen oder eigener Feststellung annehmen muss, dass Personen für andere eine unmittelbar drohende Gefahr an Leib und Leben darstellen und sich der Festnahme oder einem bereits angeordneten Freiheitsentzug durch Flucht zu entziehen versuchen; c) zur Befreiung von Geiseln; d) zur Verhinderung eines unmittelbar drohenden schweren Verbrechens oder schweren Vergehens an Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen oder die für die Allgemeinheit wegen ihrer Verletzlichkeit eine besondere Gefahr bilden. 2 Dem Schusswaffengebrauch hat ein deutlicher Warnruf vorauszugehen, sofern der Zweck und die Umstände es zulassen. 3 Ein Warnschuss darf nur abgegeben werden, sofern die Umstände die Wirkung eines Warnrufes vereiteln.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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