Propose a change

Polizeigesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8

Polizeilicher Informationsbericht 1 Die Kantonspolizei erstellt personenbezogene Informationsberichte für Verwaltungszwecke, wenn die anfordernden zivilen oder militärischen Stellen a) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe bestimmte Informationen über eine Person benötigen; b) den Zweck des Informationsberichtes, die gesetzliche Grundlage und die Art der verlangten Information angeben. 2 Informationsberichte müssen sachlich sein. Sie enthalten Wahrnehmungen, Feststellungen und Tatsachen, hingegen keine Wertungen und Meinungsäusserungen. 3 Polizeiliche Informationsberichte umfassen grundsätzlich nur amtliche Informationen. Befragungen von Drittpersonen dürfen nur im ausdrücklichen Auftrag der ersuchenden Behörde vorgenommen werden. Art. 8a * Computergestützte interkantonale Zusammenarbeit 1 Die Kantonspolizei vollzieht die Interkantonale Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Vereinbarung). 2 Über die Löschungsfristen in Fällen erheblicher Wiederholungsgefahr im Sinne von Art. 13 Abs. 1 lit. b ViCLAS-Vereinbarung entscheidet das Zwangsmassnahmengericht. 3 Die Standeskommission bestimmt die Behörden, die für die Meldung der löschungspflichtigen Daten und des Friststillstands während des Vollzugs einer Freiheitsstrafe oder einer Massnahme zuständig sind (Art. 13 Abs. 3 ViCLAS-Vereinbarung). 1) Die Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Geschlechter. 550.000 Kanton Appenzell Innerrhoden

Your change, as a redline

Art. 8

Polizeilicher Informationsbericht 1 Die Kantonspolizei erstellt personenbezogene Informationsberichte für Verwaltungszwecke, wenn die anfordernden zivilen oder militärischen Stellen a) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe bestimmte Informationen über eine Person benötigen; b) den Zweck des Informationsberichtes, die gesetzliche Grundlage und die Art der verlangten Information angeben. 2 Informationsberichte müssen sachlich sein. Sie enthalten Wahrnehmungen, Feststellungen und Tatsachen, hingegen keine Wertungen und Meinungsäusserungen. 3 Polizeiliche Informationsberichte umfassen grundsätzlich nur amtliche Informationen. Befragungen von Drittpersonen dürfen nur im ausdrücklichen Auftrag der ersuchenden Behörde vorgenommen werden. Art. 8a * Computergestützte interkantonale Zusammenarbeit 1 Die Kantonspolizei vollzieht die Interkantonale Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Vereinbarung). 2 Über die Löschungsfristen in Fällen erheblicher Wiederholungsgefahr im Sinne von Art. 13 Abs. 1 lit. b ViCLAS-Vereinbarung entscheidet das Zwangsmassnahmengericht. 3 Die Standeskommission bestimmt die Behörden, die für die Meldung der löschungspflichtigen Daten und des Friststillstands während des Vollzugs einer Freiheitsstrafe oder einer Massnahme zuständig sind (Art. 13 Abs. 3 ViCLAS-Vereinbarung). 1) Die Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Geschlechter. 550.000 Kanton Appenzell Innerrhoden

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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