Propose a change

Verordnung zum Gesetz über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 22 III. Abfallbewirtschaftung (5.3.)

Begriffe a) Siedlungsabfälle 1 Siedlungsabfälle sind die aus Haushalten stammenden Abfälle sowie Abfälle aus Industrie- und Gewerbebetrieben, die in ihrer stofflichen Zusammensetzung mit den Haushaltsabfällen vergleichbar sind. Als Siedlungsabfälle gelten insbesondere Hauskehricht, Haushalt-Sperrgut und Separatabfälle. a) Hauskehricht sind brennbare Siedlungsabfälle, deren Einzelbestandteile nicht verwertet werden können. b) Haushalt-Sperrgut ist Hauskehricht, der wegen seiner Abmessungen oder wegen seines Gewichtes nicht in die zulässigen Gebinde passt. c) Separatabfälle sind sortenreine oder leicht zu trennende Abfälle, die ganz oder teilweise der Wiederverwertung, der Verwertung oder einer besonderen Behandlung zugeführt werden. 12)Art. 36 Abs. 1 LSV 13)Art. 30 und 31 LSV

Your change, as a redline

Art. 22 III. Abfallbewirtschaftung (5.3.)

Begriffe a) Siedlungsabfälle 1 Siedlungsabfälle sind die aus Haushalten stammenden Abfälle sowie Abfälle aus Industrie- und Gewerbebetrieben, die in ihrer stofflichen Zusammensetzung mit den Haushaltsabfällen vergleichbar sind. Als Siedlungsabfälle gelten insbesondere Hauskehricht, Haushalt-Sperrgut und Separatabfälle. a) Hauskehricht sind brennbare Siedlungsabfälle, deren Einzelbestandteile nicht verwertet werden können. b) Haushalt-Sperrgut ist Hauskehricht, der wegen seiner Abmessungen oder wegen seines Gewichtes nicht in die zulässigen Gebinde passt. c) Separatabfälle sind sortenreine oder leicht zu trennende Abfälle, die ganz oder teilweise der Wiederverwertung, der Verwertung oder einer besonderen Behandlung zugeführt werden. 12)Art. 36 Abs. 1 LSV 13)Art. 30 und 31 LSV

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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