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V vom 21. Juni 2011 über die berufliche Grundbildung Veranstaltungsfachfrau/Veranstaltungsfachmann mit Fähigkeitszeugnis (FZ)

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Change 1

What to do with it
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Art. 4 Handlungskompetenzen

Die Ausbildung umfasst nachfolgende Handlungskompetenzbereiche mit den jeweiligen Handlungskompetenzen: a) Aufbauen, Einrichten und Bedienen der Beleuchtungstechnik: 1. Beleuchtungspläne verstehen und anwenden; 2. Scheinwerfer auswählen und einrichten; 3. lichttechnische Grössen messen; 4. Lastkomponenten auswählen, einrichten und konfigurieren; 5. beleuchtungstechnische Zusatzgeräte auswählen und einrichten; 6. einfache Lichtstellpulte einrichten und konfigurieren; 7. lichttechnische Signale und Signalleiter überprüfen; 8. Projektoren einsetzen; 9. einfache Szenen ausleuchten und Ausleuchtungen einordnen. b) Aufbauen, Einrichten und Bedienen der Tontechnik: 1. Beschallungspläne verstehen und anwenden; 2. Beschallungsanlage auswählen und einrichten; 3. Funktion der Beschallungsanlage prüfen und Soundcheck durchführen; 4. Mikrofone auswählen und positionieren; 5. Signalbearbeitungsgeräte auswählen und in die Tonanlage integrieren; 6. Richtlinien für die Sprachbeschallung verstehen und anwenden; 7. einfache Ton-Mischpulte einrichten, konfigurieren und bedienen; 8. tontechnische Signale und Signalleiter überprüfen. Zuspieler und ihre Schnittstellen kennen; 9. Toneinspielungen mit Rücksicht auf Pegel bereitstellen; 10. mit Besonderheiten bei der Aufnahme und Nachbearbeitung von Film und Videoton umgehen. c) Aufnehmen, Übertragen und Projizieren der Videotechnik: 1. Signallaufpläne von videotechnischen Einrichtungen verstehen und anwenden; 2. grundlegende videotechnische Geräte nach Anforderungen beurteilen, auswählen und bereitstellen; 3. einfache Kamerainstallationen gemäss Vorgaben einrichten, verbinden und testen; 4. Datensignale mit Projektoren und Displays nach Vorgaben visualisieren; 5. Videomaterial beurteilen, sichten und für die Veranstaltung bereitstellen; 6. Videoregie bei Kleinproduktion einrichten und bedienen; 7. Fehler bei verschiedenen Signalarten erkennen und beheben. d) Aufstellen, Montieren, Demontieren und Bedienen der Bühnenbauten: 1. Pläne für Bühnen- und Szenenflächen, sowie Dekorationen verstehen und anwenden; 2. Pläne für temporäre Bauten verstehen und anwenden; 3. Metall-, Kunststoff- und Holzteile bearbeiten, verbinden und sichern; 4. Leitern, Hebezeuge und Gerüste auswählen und einsetzen; 5. Gerüste, Tragkonstruktionen und temporäre Bauten aufbauen, sichern und abbauen; 6. Bühnenaufbauten und Dekorationen aufstellen und anbringen; 7. Stand- und Tragfähigkeit von temporären Bauten bzw. Tragwerken, bühnentechnischen Anlagen und Aufbauten beurteilen und Prüfungen veranlassen; 8. bühnen- und szenentechnische Einrichtungen bedienen. e) Verwalten der Medien, Computer und Datennetze: 1. einfache Computersysteme in Betrieb nehmen; 2. die Vernetzung von Computern durch einfache Netzwerkkomponenten implementieren und betreiben; 3. medienspezifische Software auf dem Computer installieren, konfigurieren und betreiben; 4. Software und Hardware für externe Daten- und Mediensteuerung auswählen und einsetzen. f) Bewerten und Einsetzen der Spezialeffekte: 1. Spezialeffekte wie Rauch- oder Nebeleffekte auswählen und einsetzen; 2. Aufgehoben 3. Einsatzmöglichkeiten für Lasereffekte gemäss Vorschriften bewerten; 4. Aufbau einer Laseranlage beurteilen. g) Beurteilen und Umsetzen der Sicherheitstechnik: 1. räumliche Gegebenheiten und Infrastruktur auf die Durchführbarkeit von Veranstaltungen und eingesetzter Technik bewerten; 2. Emissionsvorschriften in der Veranstaltungsbranche anwenden; 3. vorbeugende Massnahmen gegen Unfälle, Brände oder sonstige Gefahren umsetzen; 4. sicherheitstechnische Einrichtungen von Veranstaltungsstätten und temporären Bauten beurteilen; 5. Genehmigungen, Anzeigen und Rechtsgrundlagen benennen; 6. Vorschriften des Brandschutzes anwenden, Regeln für das Verhalten bei Bränden formulieren und Brandbekämpfung einleiten; 7. Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften verstehen und anwenden; 8. Regeln für das Verhalten bei Unfällen beschreiben und erste Massnahmen einleiten. h) Organisieren, Bereitstellen und Prüfen der Energieversorgung: 1. Bestimmungen und Sicherheitsregeln im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln anwenden; 2. Schaltungsunterlagen, Blockschaltbilder und Anschlusspläne verstehen und anwenden; 3. Stromkreise dimensionieren; 4. Leitungen und Verteileinrichtungen auswählen und verlegen, Potentialausgleich herstellen; 5. Geräte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit an die Energieversorgung anschliessen; 6. Wirksamkeit der Schutzmassnahmen bei direktem bzw. indirektem Berühren prüfen; 7. Energieversorgung in Bezug auf anzuschliessende Geräte sicherheitstechnisch beurteilen; 8. Stromaggregate prüfen und in Betrieb nehmen. i) Planen und Durchführen der Produktionsabläufe: 1. technischen Ablauf der Veranstaltung dokumentieren; 2. Veranstaltungsorganisation mit den Beteiligten abstimmen; 3. Havariekonzepte planen und abstimmen; 4. Aufbauten an Kundinnen und Kunden übergeben und Benutzerinnen und Benutzer einweisen, Abnahmeprotokolle anfertigen; 5. Preise, Leistungen und Konditionen vergleichen; 6. einfache Ressourcenplanung vornehmen und umsetzen; 7. Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte sowie Regelungen zum Datenschutz beachten. k) Sicherstellen der Materialbewirtschaftung: 1. Geräte und Anlagenteile auf Schäden prüfen, lagern und verwalten; 2. Geräte und Anlagenteile verpacken und transportieren; 3. Geräte und Anlagenteile gegen Witterungseinflüsse und Diebstahl sichern; 4. Reststofflogistik organisieren; 5. Werkzeuge und Hilfsmittel auswählen, bereitstellen, pflegen und prüfen.

Your change, as a redline

Art. 4 Handlungskompetenzen

Die Ausbildung umfasst nachfolgende Handlungskompetenzbereiche mit den jeweiligen Handlungskompetenzen: a) Aufbauen, Einrichten und Bedienen der Beleuchtungstechnik: 1. Beleuchtungspläne verstehen und anwenden; 2. Scheinwerfer auswählen und einrichten; 3. lichttechnische Grössen messen; 4. Lastkomponenten auswählen, einrichten und konfigurieren; 5. beleuchtungstechnische Zusatzgeräte auswählen und einrichten; 6. einfache Lichtstellpulte einrichten und konfigurieren; 7. lichttechnische Signale und Signalleiter überprüfen; 8. Projektoren einsetzen; 9. einfache Szenen ausleuchten und Ausleuchtungen einordnen. b) Aufbauen, Einrichten und Bedienen der Tontechnik: 1. Beschallungspläne verstehen und anwenden; 2. Beschallungsanlage auswählen und einrichten; 3. Funktion der Beschallungsanlage prüfen und Soundcheck durchführen; 4. Mikrofone auswählen und positionieren; 5. Signalbearbeitungsgeräte auswählen und in die Tonanlage integrieren; 6. Richtlinien für die Sprachbeschallung verstehen und anwenden; 7. einfache Ton-Mischpulte einrichten, konfigurieren und bedienen; 8. tontechnische Signale und Signalleiter überprüfen. Zuspieler und ihre Schnittstellen kennen; 9. Toneinspielungen mit Rücksicht auf Pegel bereitstellen; 10. mit Besonderheiten bei der Aufnahme und Nachbearbeitung von Film und Videoton umgehen. c) Aufnehmen, Übertragen und Projizieren der Videotechnik: 1. Signallaufpläne von videotechnischen Einrichtungen verstehen und anwenden; 2. grundlegende videotechnische Geräte nach Anforderungen beurteilen, auswählen und bereitstellen; 3. einfache Kamerainstallationen gemäss Vorgaben einrichten, verbinden und testen; 4. Datensignale mit Projektoren und Displays nach Vorgaben visualisieren; 5. Videomaterial beurteilen, sichten und für die Veranstaltung bereitstellen; 6. Videoregie bei Kleinproduktion einrichten und bedienen; 7. Fehler bei verschiedenen Signalarten erkennen und beheben. d) Aufstellen, Montieren, Demontieren und Bedienen der Bühnenbauten: 1. Pläne für Bühnen- und Szenenflächen, sowie Dekorationen verstehen und anwenden; 2. Pläne für temporäre Bauten verstehen und anwenden; 3. Metall-, Kunststoff- und Holzteile bearbeiten, verbinden und sichern; 4. Leitern, Hebezeuge und Gerüste auswählen und einsetzen; 5. Gerüste, Tragkonstruktionen und temporäre Bauten aufbauen, sichern und abbauen; 6. Bühnenaufbauten und Dekorationen aufstellen und anbringen; 7. Stand- und Tragfähigkeit von temporären Bauten bzw. Tragwerken, bühnentechnischen Anlagen und Aufbauten beurteilen und Prüfungen veranlassen; 8. bühnen- und szenentechnische Einrichtungen bedienen. e) Verwalten der Medien, Computer und Datennetze: 1. einfache Computersysteme in Betrieb nehmen; 2. die Vernetzung von Computern durch einfache Netzwerkkomponenten implementieren und betreiben; 3. medienspezifische Software auf dem Computer installieren, konfigurieren und betreiben; 4. Software und Hardware für externe Daten- und Mediensteuerung auswählen und einsetzen. f) Bewerten und Einsetzen der Spezialeffekte: 1. Spezialeffekte wie Rauch- oder Nebeleffekte auswählen und einsetzen; 2. Aufgehoben 3. Einsatzmöglichkeiten für Lasereffekte gemäss Vorschriften bewerten; 4. Aufbau einer Laseranlage beurteilen. g) Beurteilen und Umsetzen der Sicherheitstechnik: 1. räumliche Gegebenheiten und Infrastruktur auf die Durchführbarkeit von Veranstaltungen und eingesetzter Technik bewerten; 2. Emissionsvorschriften in der Veranstaltungsbranche anwenden; 3. vorbeugende Massnahmen gegen Unfälle, Brände oder sonstige Gefahren umsetzen; 4. sicherheitstechnische Einrichtungen von Veranstaltungsstätten und temporären Bauten beurteilen; 5. Genehmigungen, Anzeigen und Rechtsgrundlagen benennen; 6. Vorschriften des Brandschutzes anwenden, Regeln für das Verhalten bei Bränden formulieren und Brandbekämpfung einleiten; 7. Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften verstehen und anwenden; 8. Regeln für das Verhalten bei Unfällen beschreiben und erste Massnahmen einleiten. h) Organisieren, Bereitstellen und Prüfen der Energieversorgung: 1. Bestimmungen und Sicherheitsregeln im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln anwenden; 2. Schaltungsunterlagen, Blockschaltbilder und Anschlusspläne verstehen und anwenden; 3. Stromkreise dimensionieren; 4. Leitungen und Verteileinrichtungen auswählen und verlegen, Potentialausgleich herstellen; 5. Geräte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit an die Energieversorgung anschliessen; 6. Wirksamkeit der Schutzmassnahmen bei direktem bzw. indirektem Berühren prüfen; 7. Energieversorgung in Bezug auf anzuschliessende Geräte sicherheitstechnisch beurteilen; 8. Stromaggregate prüfen und in Betrieb nehmen. i) Planen und Durchführen der Produktionsabläufe: 1. technischen Ablauf der Veranstaltung dokumentieren; 2. Veranstaltungsorganisation mit den Beteiligten abstimmen; 3. Havariekonzepte planen und abstimmen; 4. Aufbauten an Kundinnen und Kunden übergeben und Benutzerinnen und Benutzer einweisen, Abnahmeprotokolle anfertigen; 5. Preise, Leistungen und Konditionen vergleichen; 6. einfache Ressourcenplanung vornehmen und umsetzen; 7. Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte sowie Regelungen zum Datenschutz beachten. k) Sicherstellen der Materialbewirtschaftung: 1. Geräte und Anlagenteile auf Schäden prüfen, lagern und verwalten; 2. Geräte und Anlagenteile verpacken und transportieren; 3. Geräte und Anlagenteile gegen Witterungseinflüsse und Diebstahl sichern; 4. Reststofflogistik organisieren; 5. Werkzeuge und Hilfsmittel auswählen, bereitstellen, pflegen und prüfen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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