Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht oder Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 6 Prüfungsbereich „Berichtswesen, Rechnungslegung und Vergütung“
Im Prüfungsbereich „Berichtswesen, Rechnungslegung und Vergütung“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, unter Beachtung der jeweiligen Verfahrensgrundlagen das Berichtswesen aus der Perspektive der verschiedenen Beteiligten selbstständig zu führen sowie entsprechend Rechnung zu legen und zu prüfen. Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. Kommunizieren mit allen Verfahrensbeteiligten, insbesondere mittels Gläubigerinformationssystem, und Beherrschen des Fristen- und Terminmanagements in Insolvenzverfahren, 2. eigenständiges Durchführen von Aufgaben im Bereich des Berichtswesens und der Rechnungslegung, Ermitteln von Berechnungsgrundlagen für die Vergütung, für Auslagen und für Gerichtskosten sowie 3. Formulieren, Gestalten und Prüfen von Vergütungsanträgen unter Berücksichtigung von Zuschlägen und Abschlägen.
§ 6 Prüfungsbereich „Berichtswesen, Rechnungslegung und Vergütung“
Im Prüfungsbereich „Berichtswesen, Rechnungslegung und Vergütung“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, unter Beachtung der jeweiligen Verfahrensgrundlagen das Berichtswesen aus der Perspektive der verschiedenen Beteiligten selbstständig zu führen sowie entsprechend Rechnung zu legen und zu prüfen. Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. Kommunizieren mit allen Verfahrensbeteiligten, insbesondere mittels Gläubigerinformationssystem, und Beherrschen des Fristen- und Terminmanagements in Insolvenzverfahren, 2. eigenständiges Durchführen von Aufgaben im Bereich des Berichtswesens und der Rechnungslegung, Ermitteln von Berechnungsgrundlagen für die Vergütung, für Auslagen und für Gerichtskosten sowie 3. Formulieren, Gestalten und Prüfen von Vergütungsanträgen unter Berücksichtigung von Zuschlägen und Abschlägen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.