Gebuehrentarif polizeiinspektorat
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
Dieser Gebührentarif tritt am 1. Januar 1975 in Kraft. Alle ihm widersprechenden Tarife und sonstigen Vorschriften über den Gebührenbezug werden auf diesen Zeitpunkt aufgehoben. 553.11 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz 1. Einwohnerdienste 1 Minimum Maximum fest 1.1-1.9 … 2 1.10 Wohnsitz- und andere Bescheinigungen für Ausländerinnen und Ausländer ohne Bezug zur Ausländergesetzgebung 3 1.11-1.16 … 4 1 Überschrift Fassung vom 23. März 2016 2 Aufgehoben am 23. März 2016 3 Fassung vom 23. März 2016 4 Aufgehoben am 23. März 2016 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz 553.11 2. Auskunftswesen, Adresslieferungen 5 Minimum Maximum fest 2.1 Auskünfte am Schalter, pro Auskunft 6 6.00 2.2 Schriftliche Auskünfte unter Beilage von Marken, pro Auskunft 7 8.00 2.3 Schriftliche Auskünfte gegen Rechnung, pro Auskunft 8.00 zuzüglich Rechnung 8 3.00 2.4-2.6 … 9 2.7 Periodische Adresslieferungen an - politische Parteien pauschal pro Jahr - Evangelisch reformierte Landeskirche Köniz umfassend: - Führen des Kirchenstimmregisters - Ermitteln und Erstellen der Stimmrechtsbescheinigungen vor Abstimmungen und Wahlen - Druck und Versand der Kirchenstimmkarten - Druck und Versand der Zu- und Wegzüger und der Mutationen, getrennt nach Pfarrämter pro stimmberechtigte Person und Jahr 10 - … 11 - … 12 - … 13 - … 14 50.00 -.35 5 Überschrift Fassung vom 23. März 2016 6 Fassung vom 23. März 2016 7 Fassung vom 23. März 2016 8 Fassung vom 23. März 2016 9 Aufgehoben am 23. März 2016 10 Fassung vom 23. März 2016 11 Aufgehoben am 23. März 2016 12 Aufgehoben am 23. März 2016 13 Aufgehoben am 23. März 2016 14 Aufgehoben am 23. März 2016 553.11 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz - Verschiedene (Pfarrkreise, Quartierleiste, Ortsvereine usw.) pro Adresse pro Adresse mit Etikette 15 -.25 -.50 3. Handels- und Gewerbepolizei 3.1 Zeugnis zum Gesuch um Erteilung, Erneuerung oder Übertragung oder eines Gastwirtschaftspatentes: Übertragung / Erneuerung Neuerteilung 10.00 50.00 20.00 30.00 3.2 Zeugnis zum Gesuch um Erteilung, Erneuerung oder Übertragung eines Patentes für den Handel mit geistigen Getränken Übertragung/Erneuerung Neuerteilung 5.00 20.00 10.00 3.3 Begutachtung von Gesuchen um Erteilung einer Gewerbebewilligung gem. Art. 10 ff des Gesetzes über Handel, Gewerbe und Industrie (Gewerbegesetz) vom 4.5.1969, sofern von der Gemeinde nicht direkt eine Gebühr bezogen wird 10.00 100.00 mind. *3.4 Betrieb von Waren- und Dienstleistungsautomaten nach Art. 22 ff Gewerbegesetz. Aufenthaltsbewilligung 10.00 500.00 *3.5 Bewilligung von Ausverkäufen nach Art. 25 ff Gewerbegesetz: 1% des Verkaufswertes der angemeldeten Waren, jedoch - für einen Totalausverkauf - für einen Teilausverkauf Die Hälfte der Gebühr ist dem Kanton zu überweisen. 100.00 50.00 *3.6 Bewilligung von Sonderverkäufen nach Art. 25 ff Gewerbegesetz: 1% des tatsächlichen Umsatzes, jedoch die Hälfte der Gebühr ist dem Kanton zu überweisen. 15 Fassung vom 23. März 2016 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz 553.11 *3.7 Hausiererpatentvisum nach Art. 40 ff Gewerbegesetz. Die Gemeindegebühr darf marchzählig berechnet die Staatsgebühr nicht übersteigen. *3.8 Betrieb von Verkaufswagen nach Art. 45 ff Gewerbegesetz 2% des Umsatzes Die Gemeinde erhält vom Kanton die Hälfte der von der Kantonalen Polizeidirektion erhobenen Taxe. *3.9 Wanderlager nach Art. 52 ff Gewerbegesetz. Die Gemeinde erhebt eine Abgabe bis zu der im Einzelfall bestimmten Staatstaxe 100.00 2‘000.00 *3.10 Schaustellungen und Aufführungen nach Art. 54 ff Gewerbegesetz. Die Gemeinde erhebt eine Abgabe bis zu der im Einzelfall bestimmten Staatstaxe 5.00 1‘000.00 *3.11 Bewilligung zur Durchführung und Vermittlung von Wetten am Totalisator bei Pferderennen, Bootsrennen, Fussballspielen und ähnlichen Veranstaltungen nach Art. 58 Gewerbegesetz. Die Gebühr wird zwischen dem Staat und der Gemeinde hälftig geteilt. 5.00 1‘000.00 *3.12 Ausübung des Pfandleihgewerbes nach Art. 61 ff Gewerbegesetz - für die erste Bewilligung - für die Erneuerung Die Gemeinde erhebt eine Abgabe bis zur Höhe der Staatstaxe 100.00 10.00 1‘000.00 500.00 *3.13 Ausübung des Trödlergewerbes nach Art. 64 Gewerbegesetz - für die erste Bewilligung - für die Erneuerung Die Gemeinde erhebt eine Abgabe bis zur Höhe der Staatstaxe 5.00 100.00 *3.14 Bewilligung für Coiffeurbetriebe nach Art. 2 der Verordnung über Coiffeurbetriebe vom 3.10.1973 Die Gemeinde erhebt eine Gebühr bis zur Höhe der Staatsabgabe 50.00 200.00 553.11 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz *3.15 Bewilligung für Bestattungs- und Leichenbitterunternehmen nach Art. 6 der Verordnung vom 5.1.1972 Die Gemeinde erhebt eine Gebühr bis zur Höhe der Staatsgebühr 50.00 500.00 *3.16 Bewilligung für Privatdetekteien und Auskunfteien nach Art. 10 der Verordnung vom 5.1.1972 Die Gemeinde erhebt eine Gebühr bis zur Höhe der Staatsgebühr 100.00 500.00 *3.17 Bewilligung für gewerbsmässige Ehevermittlung nach Art. 14 der Verordnung vom 5.1.1972 Die Gemeinde erhebt eine Gebühr bis zur Höhe der Staatsgebühr 100.00 500.00 *3.18 Einrichtungsbewilligung für Filmvorführungen - für sesshafte Betriebe nach Art. 28 des Gesetzes über die Vorführung von Filmen vom 17.4.1966 Die Gemeinde erhält vom Kanton die Hälfte der von der Kantonalen Polizeidirektion erhobenen Gebühr - für Wanderbetriebe und andere vereinzelte Filmvorführungen nach Art. 36 der Vollziehungsverordnung vom 7.3.1967 je Vorstellung 200.00 2‘000.00 3.19 Begutachtung eines Gesuches für die Eröffnung eine Spielsalons nach Art. 8 der Verordnung vom 26.9.1973 über die gewerbsmässige Verwendung von Spielapparaten 10.00 50.00 mind. *3.20 Bewilligung für den Betrieb eines Spielsalons nach Art. 16 der Verordnung Die Gemeinde erhebt eine Gebühr bis zur Höhe der Staatsgebühr 100.00 300.00 3.21 Vollzug der Gesetzgebung über das Prostitutionsgewerbe:16 Prüfung im Bewilligungsverfahren Jede Kontrolle vor Ort (im Bewilligungsverfahren; spätere Kontrollen; Nachkontrollen) 120.00 60.00 16 Eingefügt am 5. September 2013 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz 553.11 4. Ortspolizei 4.1 Empfehlungen für - Überzeitbewilligung - Tombolabewilligung } - Glücksspielbewilligung - Wirtebewilligung 5.00 10.00 je 10.00 4.3 Bewilligung für Musikdarbietungen 10.00 10.00 pro Abend 4.4 Erteilung von Ausnahmebewilligungen aufgrund des Sonntagsruhereglementes (je nach Umfang) 50.00 20.00 pro Überschreitung 4.5 Erteilung von Ausnahmebewilligungen aufgrund des Ladenschlussreglementes (je nach Umfang) 10.00 200.00 20.00 pro Überschreitung 4.6 Begutachtung von Reklamegesuchen nach Art. 50, 51 und 56 der Verordnung über Aussen- und Strassenreklame vom 29.3.1972 10.00 50.00 50.00 4.7 Empfehlung für Giftpatent 10.00 50.00 20.00 *4.8 Ausstellen eines Giftscheines 1.50 4.9 Empfehlung eines Sprengstoffgesuches 10.00 50.00 20.00 4.10 Empfehlung eines Waffenerwerbsscheines 5.00 20.00 WES10.00 5.00 4.11 Bewilligung für den Handel und die Aufbewahrung von Feuerwerkkörpern 5.00 20.00 10.00 4.12 Kontrollgebühren für Fundgegenstände 2.00 10% des Finderlohnes 4.13 Ortspolizeiliche Bescheinigungen und Bewilligungen (je nach Art und Aufwand) 10.00 100.00 mind. 553.11 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz 4.14 Ausnahmebewilligung zum Befahren der Strasse auf den Gurten17 - Tagesbewilligung für Fahrzeuge bis 3,5 t, durch die Abteilung Sicherheit ausgestellt - Kurzfristige Tagesbewilligung für Fahrzeuge bis 3,5 t, durch das Personal der Gurtenbahn ausgestellt - Tagesbewilligung für Fahrzeuge bis 7,5 t, durch die Abteilung Sicherheit ausgestellt - Kurzfristige Tagesbewilligung für Fahrzeuge bis 7,5 t, durch das Personal der Gurtenbahn ausgestellt - Tagesbewilligung für Fahrzeuge über 7,5 t, durch die Abteilung Sicherheit ausgestellt - Kurzfristige Tagesbewilligung für Fahrzeuge über 7,5 t, durch das Personal der Gurtenbahn ausgestellt - Für die festgelegten Jahresbewilligungen für Liefer-, Service und Unterhaltsfahrzeuge für den Gurten Park im Grünen werden keine Gebühren in Rechnung gestellt - Tagesbewilligungen (ungeachtet des Fahrzeuggewichtes) für Transportfahrten betreffend Gurtenfestival - Mehr-Tagesbewilligungen (ungeachtet des Fahrzeuggewichtes) für Transportfahrten betreffend Gurtenfestival 25.00 50.00 37.50 75.00 50.00 100.00 nur Verwaltungsaufwand 25.00 50.00 4.15 Benützung von öffentlichem Grund und Boden (Wirtschaften, Waren- und Verkaufsstände, Ablagerungen, Autos ohne Kontrollschilder) je nach Umfang Benützung von öffentlichem Grund und Boden für Baustelleninstallationen, Schuttmulden usw. pro m2 und Monat mind. max. 10.00 200.00 mind. 4.00 200.00 17 Fassung vom 17. Mai 2006 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz 553.11 Köniz, 13. November 1974 Namens des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Haudenschild A. Künzi Von der Gemeindedirektion des Kantons Bern genehmigt, Bern, den 7. März 1975 Der Gemeindedirektor: Jaberg
Art. 6
Dieser Gebührentarif tritt am 1. Januar 1975 in Kraft. Alle ihm widersprechenden Tarife und sonstigen Vorschriften über den Gebührenbezug werden auf diesen Zeitpunkt aufgehoben. 553.11 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz 1. Einwohnerdienste 1 Minimum Maximum fest 1.1-1.9 … 2 1.10 Wohnsitz- und andere Bescheinigungen für Ausländerinnen und Ausländer ohne Bezug zur Ausländergesetzgebung 3 1.11-1.16 … 4 1 Überschrift Fassung vom 23. März 2016 2 Aufgehoben am 23. März 2016 3 Fassung vom 23. März 2016 4 Aufgehoben am 23. März 2016 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz 553.11 2. Auskunftswesen, Adresslieferungen 5 Minimum Maximum fest 2.1 Auskünfte am Schalter, pro Auskunft 6 6.00 2.2 Schriftliche Auskünfte unter Beilage von Marken, pro Auskunft 7 8.00 2.3 Schriftliche Auskünfte gegen Rechnung, pro Auskunft 8.00 zuzüglich Rechnung 8 3.00 2.4-2.6 … 9 2.7 Periodische Adresslieferungen an - politische Parteien pauschal pro Jahr - Evangelisch reformierte Landeskirche Köniz umfassend: - Führen des Kirchenstimmregisters - Ermitteln und Erstellen der Stimmrechtsbescheinigungen vor Abstimmungen und Wahlen - Druck und Versand der Kirchenstimmkarten - Druck und Versand der Zu- und Wegzüger und der Mutationen, getrennt nach Pfarrämter pro stimmberechtigte Person und Jahr 10 - … 11 - … 12 - … 13 - … 14 50.00 -.35 5 Überschrift Fassung vom 23. März 2016 6 Fassung vom 23. März 2016 7 Fassung vom 23. März 2016 8 Fassung vom 23. März 2016 9 Aufgehoben am 23. März 2016 10 Fassung vom 23. März 2016 11 Aufgehoben am 23. März 2016 12 Aufgehoben am 23. März 2016 13 Aufgehoben am 23. März 2016 14 Aufgehoben am 23. März 2016 553.11 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz - Verschiedene (Pfarrkreise, Quartierleiste, Ortsvereine usw.) pro Adresse pro Adresse mit Etikette 15 -.25 -.50 3. Handels- und Gewerbepolizei 3.1 Zeugnis zum Gesuch um Erteilung, Erneuerung oder Übertragung oder eines Gastwirtschaftspatentes: Übertragung / Erneuerung Neuerteilung 10.00 50.00 20.00 30.00 3.2 Zeugnis zum Gesuch um Erteilung, Erneuerung oder Übertragung eines Patentes für den Handel mit geistigen Getränken Übertragung/Erneuerung Neuerteilung 5.00 20.00 10.00 3.3 Begutachtung von Gesuchen um Erteilung einer Gewerbebewilligung gem. Art. 10 ff des Gesetzes über Handel, Gewerbe und Industrie (Gewerbegesetz) vom 4.5.1969, sofern von der Gemeinde nicht direkt eine Gebühr bezogen wird 10.00 100.00 mind. *3.4 Betrieb von Waren- und Dienstleistungsautomaten nach Art. 22 ff Gewerbegesetz. Aufenthaltsbewilligung 10.00 500.00 *3.5 Bewilligung von Ausverkäufen nach Art. 25 ff Gewerbegesetz: 1% des Verkaufswertes der angemeldeten Waren, jedoch - für einen Totalausverkauf - für einen Teilausverkauf Die Hälfte der Gebühr ist dem Kanton zu überweisen. 100.00 50.00 *3.6 Bewilligung von Sonderverkäufen nach Art. 25 ff Gewerbegesetz: 1% des tatsächlichen Umsatzes, jedoch die Hälfte der Gebühr ist dem Kanton zu überweisen. 15 Fassung vom 23. März 2016 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz 553.11 *3.7 Hausiererpatentvisum nach Art. 40 ff Gewerbegesetz. Die Gemeindegebühr darf marchzählig berechnet die Staatsgebühr nicht übersteigen. *3.8 Betrieb von Verkaufswagen nach Art. 45 ff Gewerbegesetz 2% des Umsatzes Die Gemeinde erhält vom Kanton die Hälfte der von der Kantonalen Polizeidirektion erhobenen Taxe. *3.9 Wanderlager nach Art. 52 ff Gewerbegesetz. Die Gemeinde erhebt eine Abgabe bis zu der im Einzelfall bestimmten Staatstaxe 100.00 2‘000.00 *3.10 Schaustellungen und Aufführungen nach Art. 54 ff Gewerbegesetz. Die Gemeinde erhebt eine Abgabe bis zu der im Einzelfall bestimmten Staatstaxe 5.00 1‘000.00 *3.11 Bewilligung zur Durchführung und Vermittlung von Wetten am Totalisator bei Pferderennen, Bootsrennen, Fussballspielen und ähnlichen Veranstaltungen nach Art. 58 Gewerbegesetz. Die Gebühr wird zwischen dem Staat und der Gemeinde hälftig geteilt. 5.00 1‘000.00 *3.12 Ausübung des Pfandleihgewerbes nach Art. 61 ff Gewerbegesetz - für die erste Bewilligung - für die Erneuerung Die Gemeinde erhebt eine Abgabe bis zur Höhe der Staatstaxe 100.00 10.00 1‘000.00 500.00 *3.13 Ausübung des Trödlergewerbes nach Art. 64 Gewerbegesetz - für die erste Bewilligung - für die Erneuerung Die Gemeinde erhebt eine Abgabe bis zur Höhe der Staatstaxe 5.00 100.00 *3.14 Bewilligung für Coiffeurbetriebe nach Art. 2 der Verordnung über Coiffeurbetriebe vom 3.10.1973 Die Gemeinde erhebt eine Gebühr bis zur Höhe der Staatsabgabe 50.00 200.00 553.11 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz *3.15 Bewilligung für Bestattungs- und Leichenbitterunternehmen nach Art. 6 der Verordnung vom 5.1.1972 Die Gemeinde erhebt eine Gebühr bis zur Höhe der Staatsgebühr 50.00 500.00 *3.16 Bewilligung für Privatdetekteien und Auskunfteien nach Art. 10 der Verordnung vom 5.1.1972 Die Gemeinde erhebt eine Gebühr bis zur Höhe der Staatsgebühr 100.00 500.00 *3.17 Bewilligung für gewerbsmässige Ehevermittlung nach Art. 14 der Verordnung vom 5.1.1972 Die Gemeinde erhebt eine Gebühr bis zur Höhe der Staatsgebühr 100.00 500.00 *3.18 Einrichtungsbewilligung für Filmvorführungen - für sesshafte Betriebe nach Art. 28 des Gesetzes über die Vorführung von Filmen vom 17.4.1966 Die Gemeinde erhält vom Kanton die Hälfte der von der Kantonalen Polizeidirektion erhobenen Gebühr - für Wanderbetriebe und andere vereinzelte Filmvorführungen nach Art. 36 der Vollziehungsverordnung vom 7.3.1967 je Vorstellung 200.00 2‘000.00 3.19 Begutachtung eines Gesuches für die Eröffnung eine Spielsalons nach Art. 8 der Verordnung vom 26.9.1973 über die gewerbsmässige Verwendung von Spielapparaten 10.00 50.00 mind. *3.20 Bewilligung für den Betrieb eines Spielsalons nach Art. 16 der Verordnung Die Gemeinde erhebt eine Gebühr bis zur Höhe der Staatsgebühr 100.00 300.00 3.21 Vollzug der Gesetzgebung über das Prostitutionsgewerbe:16 Prüfung im Bewilligungsverfahren Jede Kontrolle vor Ort (im Bewilligungsverfahren; spätere Kontrollen; Nachkontrollen) 120.00 60.00 16 Eingefügt am 5. September 2013 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz 553.11 4. Ortspolizei 4.1 Empfehlungen für - Überzeitbewilligung - Tombolabewilligung } - Glücksspielbewilligung - Wirtebewilligung 5.00 10.00 je 10.00 4.3 Bewilligung für Musikdarbietungen 10.00 10.00 pro Abend 4.4 Erteilung von Ausnahmebewilligungen aufgrund des Sonntagsruhereglementes (je nach Umfang) 50.00 20.00 pro Überschreitung 4.5 Erteilung von Ausnahmebewilligungen aufgrund des Ladenschlussreglementes (je nach Umfang) 10.00 200.00 20.00 pro Überschreitung 4.6 Begutachtung von Reklamegesuchen nach Art. 50, 51 und 56 der Verordnung über Aussen- und Strassenreklame vom 29.3.1972 10.00 50.00 50.00 4.7 Empfehlung für Giftpatent 10.00 50.00 20.00 *4.8 Ausstellen eines Giftscheines 1.50 4.9 Empfehlung eines Sprengstoffgesuches 10.00 50.00 20.00 4.10 Empfehlung eines Waffenerwerbsscheines 5.00 20.00 WES10.00 5.00 4.11 Bewilligung für den Handel und die Aufbewahrung von Feuerwerkkörpern 5.00 20.00 10.00 4.12 Kontrollgebühren für Fundgegenstände 2.00 10% des Finderlohnes 4.13 Ortspolizeiliche Bescheinigungen und Bewilligungen (je nach Art und Aufwand) 10.00 100.00 mind. 553.11 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz 4.14 Ausnahmebewilligung zum Befahren der Strasse auf den Gurten17 - Tagesbewilligung für Fahrzeuge bis 3,5 t, durch die Abteilung Sicherheit ausgestellt - Kurzfristige Tagesbewilligung für Fahrzeuge bis 3,5 t, durch das Personal der Gurtenbahn ausgestellt - Tagesbewilligung für Fahrzeuge bis 7,5 t, durch die Abteilung Sicherheit ausgestellt - Kurzfristige Tagesbewilligung für Fahrzeuge bis 7,5 t, durch das Personal der Gurtenbahn ausgestellt - Tagesbewilligung für Fahrzeuge über 7,5 t, durch die Abteilung Sicherheit ausgestellt - Kurzfristige Tagesbewilligung für Fahrzeuge über 7,5 t, durch das Personal der Gurtenbahn ausgestellt - Für die festgelegten Jahresbewilligungen für Liefer-, Service und Unterhaltsfahrzeuge für den Gurten Park im Grünen werden keine Gebühren in Rechnung gestellt - Tagesbewilligungen (ungeachtet des Fahrzeuggewichtes) für Transportfahrten betreffend Gurtenfestival - Mehr-Tagesbewilligungen (ungeachtet des Fahrzeuggewichtes) für Transportfahrten betreffend Gurtenfestival 25.00 50.00 37.50 75.00 50.00 100.00 nur Verwaltungsaufwand 25.00 50.00 4.15 Benützung von öffentlichem Grund und Boden (Wirtschaften, Waren- und Verkaufsstände, Ablagerungen, Autos ohne Kontrollschilder) je nach Umfang Benützung von öffentlichem Grund und Boden für Baustelleninstallationen, Schuttmulden usw. pro m2 und Monat mind. max. 10.00 200.00 mind. 4.00 200.00 17 Fassung vom 17. Mai 2006 Gebührentarif für das Polizei-Inspektorat Köniz 553.11 Köniz, 13. November 1974 Namens des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Haudenschild A. Künzi Von der Gemeindedirektion des Kantons Bern genehmigt, Bern, den 7. März 1975 Der Gemeindedirektor: Jaberg
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.