Propose a change

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5

(1) Für jede Ware gilt als Ausgangszollsatz, von dem die in Artikel 3 und im Protokoll Nr. 1 vorgesehenen, aufeinanderfolgenden Zollsenkungen vorgenommen werden, der am 1. Januar 1972 tatsächlich angewandte Zollsatz. (2) Werden nach dem 1. Januar 1972 Zollsenkungen durchgeführt, die sich aus den zum Abschluss der Genfer Handelskonferenz (1964–1967) geschlossenen Zollabkommen ergeben, so treten die derart gesenkten Zollsätze an die Stelle der in Absatz 1 genannten Ausgangszollsätze. (3) Die gemäss Artikel 3 und den Protokollen Nr. 1 und 2 errechneten gesenkten Zollsätze werden unter Abrundung bzw. Aufrundung auf die erste Dezimalstelle angewendet. Soweit nicht die Gemeinschaft Artikel 39 Absatz 5 der «Akte über die Beitrittsbedingungen und die Anpassungen der Verträge» anwendet, werden Artikel 3 und die Protokolle Nr. 1 und 2 hinsichtlich der spezifischen Zölle oder des spezifischen Anteils der gemischten Zölle des irischen Zolltarifs unter Abrundung bzw. Aufrundung auf die vierte Dezimalstelle angewendet. Siehe auch Art. 4 Ziff. 2 des Prot. Nr. 1 (SR 0.632.401.1) und Art. 2 Ziff. 3 des Prot. Nr. 2 (SR 0.632.401.2). SR 0.632.401.1 SR 0.632.401.1/.2 Fassung gemäss Art. 1 Ziff. 2 und 3 des Ergänzungsprot. vom 29. Mai 1975 (AS 1975 1437).

Your change, as a redline

Art. 5

(1) Für jede Ware gilt als Ausgangszollsatz, von dem die in Artikel 3 und im Protokoll Nr. 1 vorgesehenen, aufeinanderfolgenden Zollsenkungen vorgenommen werden, der am 1. Januar 1972 tatsächlich angewandte Zollsatz. (2) Werden nach dem 1. Januar 1972 Zollsenkungen durchgeführt, die sich aus den zum Abschluss der Genfer Handelskonferenz (1964–1967) geschlossenen Zollabkommen ergeben, so treten die derart gesenkten Zollsätze an die Stelle der in Absatz 1 genannten Ausgangszollsätze. (3) Die gemäss Artikel 3 und den Protokollen Nr. 1 und 2 errechneten gesenkten Zollsätze werden unter Abrundung bzw. Aufrundung auf die erste Dezimalstelle angewendet. Soweit nicht die Gemeinschaft Artikel 39 Absatz 5 der «Akte über die Beitrittsbedingungen und die Anpassungen der Verträge» anwendet, werden Artikel 3 und die Protokolle Nr. 1 und 2 hinsichtlich der spezifischen Zölle oder des spezifischen Anteils der gemischten Zölle des irischen Zolltarifs unter Abrundung bzw. Aufrundung auf die vierte Dezimalstelle angewendet. Siehe auch Art. 4 Ziff. 2 des Prot. Nr. 1 (SR 0.632.401.1) und Art. 2 Ziff. 3 des Prot. Nr. 2 (SR 0.632.401.2). SR 0.632.401.1 SR 0.632.401.1/.2 Fassung gemäss Art. 1 Ziff. 2 und 3 des Ergänzungsprot. vom 29. Mai 1975 (AS 1975 1437).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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