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Direktionsverordnung über den Lehrplan Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen

Bern · 435.111.7 · ordinance

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Contents: 5 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Artikel 5des

5 provisions

Art. 1

Geltungsbereich 1 Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen regelt die verbindlichen Inhalte der Ausbildung für den deutschsprachigen Teil des Kantons und gilt sowohl für kantonale als auch private Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter im Kanton, die eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturitätsausbildung Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen anbieten.

Art. 2

Übergangsbestimmung 1 Der bisherige Lehrplan Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen vom 30. Juni 20142) gilt weiterhin a für das zweite Ausbildungsjahr: bis am 31. Juli 2027, b für das dritte Ausbildungsjahr: bis am 31. Juli 2028, c für das vierte Ausbildungsjahr: bis am 31. Juli 2029. 2 Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen ist wie folgt anwendbar: a für das erste Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2026, b für das zweite Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2027, c für das dritte Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2028, d für das vierte Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2029. 1) BSG 435.111 2) BSG 435.111.7 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 26-039 435.111.7 2

Art. 3

Aufhebung eines Erlasses 1 Die Direktionsverordnung vom 30. Juni 2014 über den Lehrplan Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen3) wird aufgehoben.

Art. 4

Inkrafttreten 1 Diese Direktionsverordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft. A1 Anhang 1 Art. A1-1

Artikel 5des

Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)4) in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht. Er ist auf Internet verfügbar unter: https://www.bkd.be.ch → Themen → Bildung → Berufsbildung → Berufsmaturität → Kantonale Lehrpläne für die Berufsmaturität Bern, 26. Mai 2026 Die Bildungs- und Kulturdirektorin: Häsler 3) BSG 435.111.7 4) BSG 103.1 3 435.111.7 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 26.05.2026 01.08.2026 Erlass Erstfassung 26-039 435.111.7 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 26.05.2026 01.08.2026 Erstfassung 26-039

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