Friedhofreglement
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8
Masse und Gestaltung 1 Die maximal zulässige Ansichtsfläche des stehenden und/oder liegenden Grabmales beträgt bei Reihengräbern ½ und bei Privatgräbern 2/5 der Grabfläche. Bei Privatgräbern kann das zuständige Departement Ausnahmen bewilligen, sofern eine Ergänzung zu einem bestehenden aufrecht stehenden Grabmal vorgesehen und die Gestaltung an das bestehende Grabmal angepasst ist. 2 Bei Reihengräbern an einer Mauer ist eine Wandplatte mit dem Ausmass Breite 0.50 m x Höhe 0.80 m zu verwenden. 3 Bei liegenden Grabmälern aus Naturstein und bei Wandplatten muss die Dicke mindestens 8 cm betragen. 4 Bei einer späteren Urnenbeisetzung in Reihengräber besteht die Möglichkeit, das stehende Grabmal mit einer liegenden Schriftplatte zu ergänzen. Diese ist sorgfältig zu gestalten und hat sich bezüglich Material und Bearbeitung nach dem Grabstein zu richten. $$$ 394 1.1.2013 3
Art. 8
Masse und Gestaltung 1 Die maximal zulässige Ansichtsfläche des stehenden und/oder liegenden Grabmales beträgt bei Reihengräbern ½ und bei Privatgräbern 2/5 der Grabfläche. Bei Privatgräbern kann das zuständige Departement Ausnahmen bewilligen, sofern eine Ergänzung zu einem bestehenden aufrecht stehenden Grabmal vorgesehen und die Gestaltung an das bestehende Grabmal angepasst ist. 2 Bei Reihengräbern an einer Mauer ist eine Wandplatte mit dem Ausmass Breite 0.50 m x Höhe 0.80 m zu verwenden. 3 Bei liegenden Grabmälern aus Naturstein und bei Wandplatten muss die Dicke mindestens 8 cm betragen. 4 Bei einer späteren Urnenbeisetzung in Reihengräber besteht die Möglichkeit, das stehende Grabmal mit einer liegenden Schriftplatte zu ergänzen. Diese ist sorgfältig zu gestalten und hat sich bezüglich Material und Bearbeitung nach dem Grabstein zu richten. $$$ 394 1.1.2013 3
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.