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Gesetz über die Kantonspolizei

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 1

Gegenstand 1 Dieses Gesetz bestimmt: a) die Aufträge der Kantonspolizei, deren Organisation, Interventionsformen, Datenbearbeitung und Mitarbeiterstatus; b) die Zusammenarbeit der Kantonspolizei mit der Gemeindepolizei sowie die Leistungen der Kantonspolizei zugunsten der Gemeinden; c) die Zusammenarbeit der Kantonspolizei mit den Polizeibehörden des Bundes, der Kantone und der Grenzgebiete; d) die Finanzierung der Leistungen der Polizei. 1) Im vorliegenden Gesetz gilt jede Bezeichnung der Person, des Status oder der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 2 Bleiben vorbehalten: a) die anderen kantonalen Gesetze, welche das Einschreiten der Polizei vorsehen; b) die Konkordate im Polizeiwesen, denen der Kanton beigetreten ist; c) die vom Staatsrat oder vom Departement, dem die Sicherheit unterstellt ist (nachstehend: Departement), abgeschlossenen Vereinbarungen über die polizeiliche Zusammenarbeit oder das polizeiliche Einschreiten, die jedoch keine eigentlichen Rechtsnormen darstellen. 3 Unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen ist dieses Gesetz auf die Gemeindepolizei nicht anwendbar.

Your change, as a redline

Art. 1

Gegenstand 1 Dieses Gesetz bestimmt: a) die Aufträge der Kantonspolizei, deren Organisation, Interventionsformen, Datenbearbeitung und Mitarbeiterstatus; b) die Zusammenarbeit der Kantonspolizei mit der Gemeindepolizei sowie die Leistungen der Kantonspolizei zugunsten der Gemeinden; c) die Zusammenarbeit der Kantonspolizei mit den Polizeibehörden des Bundes, der Kantone und der Grenzgebiete; d) die Finanzierung der Leistungen der Polizei. 1) Im vorliegenden Gesetz gilt jede Bezeichnung der Person, des Status oder der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 2 Bleiben vorbehalten: a) die anderen kantonalen Gesetze, welche das Einschreiten der Polizei vorsehen; b) die Konkordate im Polizeiwesen, denen der Kanton beigetreten ist; c) die vom Staatsrat oder vom Departement, dem die Sicherheit unterstellt ist (nachstehend: Departement), abgeschlossenen Vereinbarungen über die polizeiliche Zusammenarbeit oder das polizeiliche Einschreiten, die jedoch keine eigentlichen Rechtsnormen darstellen. 3 Unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen ist dieses Gesetz auf die Gemeindepolizei nicht anwendbar.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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