Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung
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Change 1
As published
Art. 23 Umfang der Beiträge für die Durchführung von J+S-Angeboten
1 Die Beiträge richten sich nach:
a. der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer;
b. der Anzahl, der Häufigkeit und dem Umfang von Trainings und Wettkämpfen innerhalb einer Zeitspanne;
c. der Nutzergruppe;
cbis. der Sportart;
d. …
2 Für Sportarten, zu deren Ausübung besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen oder besonders qualifizierte Leiterinnen und Leiter beizuziehen sind, können zusätzliche Beiträge ausgerichtet werden. Das VBS legt die Sportarten fest.
3 Zusätzliche Beiträge können ausgerichtet werden an:
a. J+S-Angebote mit Kindern in der Nutzergruppe 5.
b. J+S-Angebote mit Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung.
4 …
5 Das VBS legt den Umfang der Beiträge fest. Es passt die Beiträge periodisch der Teuerung an.
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 20. Aug. 2014, in Kraft seit 1. Okt. 2014 (AS 2014 2841).
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 15. Nov. 2017, mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6589).
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 15. Nov. 2017, mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6589).
Your change, as a redline
Art. 23 Umfang der Beiträge für die Durchführung von J+S-Angeboten
1 Die Beiträge richten sich nach:
a. der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer;
b. der Anzahl, der Häufigkeit und dem Umfang von Trainings und Wettkämpfen innerhalb einer Zeitspanne;
c. der Nutzergruppe;
cbis. der Sportart;
d. …
2 Für Sportarten, zu deren Ausübung besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen oder besonders qualifizierte Leiterinnen und Leiter beizuziehen sind, können zusätzliche Beiträge ausgerichtet werden. Das VBS legt die Sportarten fest.
3 Zusätzliche Beiträge können ausgerichtet werden an:
a. J+S-Angebote mit Kindern in der Nutzergruppe 5.
b. J+S-Angebote mit Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung.
4 …
5 Das VBS legt den Umfang der Beiträge fest. Es passt die Beiträge periodisch der Teuerung an.
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 20. Aug. 2014, in Kraft seit 1. Okt. 2014 (AS 2014 2841).
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 15. Nov. 2017, mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6589).
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 15. Nov. 2017, mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6589).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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