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5 provisions
§ 1
1 Das vorliegende generelle Projekt (erste Etappe) für die Fortleitung von Trinkwasser aus der Hard nach den basellandschaftlichen Gemeinden, das
a. eine Zuleitung von Wasser der Hardwasser AG in die Netze des Birs- und
Birsigtales einerseits und in diejenigen des Ergolztales und weitere Täler
des Oberbaselbietes anderseits,
b. in erster Dringlichkeit die Erstellung einer ersten Druckzone mit Reservoiren auf dem Bruderholz und bei Pratteln (Kästeli) und dann weitere
Druckzonen im Birs- und Ergolztal vorsieht,
wird genehmigt und gestützt auf das Gesetz vom 4. Juli 1955 über die Wasserversorgung der basellandschaftlichen Gemeinden und die Beteiligung des
Kantons an der Hardwasser AG für die betreffenden Gemeinden verbindlich erklärt.
§ 2
1 Allfällige Abweichungen vom generellen Projekt und Ergänzungen, welche
sich bei der Durchführung weiterer Studien oder bei der Ausarbeitung der Detailprojekte als berechtigt erweisen, können vom Regierungsrat nach Anhören
der betroffenen Gemeinden beschlossen werden. Das Verfahren zur Ausarbeitung und Genehmigung der Detailprojekte wird in der Vollziehungsverordnung
zum Gesetz über die Wasserversorgung der basellandschaftlichen Gemeinden
und die Beteiligung des Kantons an der Hardwasser AG vom 4. Juli 1955 geregelt.
§ 3
1 Die Gemeinden haben, um unnütze Kosten und Fehlinvestitionen zu vermeiden, ihre künftigen Werkbauten und ihre Wasserbeschaffung dem vom Landrat
genehmigten generellen Projekt anzupassen.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.737
2 456
§ 4
1 Die Gemeinden haben sämtliche Projekte für ihre Wasserversorgungsanlagen der kantonalen Baudirektion zur Überprüfung und Genehmigung in bezug
auf das generelle Fortleitungsprojekt einzureichen. Der Regierungsrat erlässt
die entsprechenden administrativen Weisungen.
§ 5
1 Dieser Landratsbeschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Er tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.1)
1) Veröffentlicht im Amtsblatt vom 18. Mai 1961.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.737
3 456
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
15.05.1961 18.05.1961 Erlass Erstfassung GS 21.737
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.737
4 456
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 15.05.1961 18.05.1961 Erstfassung GS 21.737
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.737