Law

Erbschafts- und Schenkungssteuer; Gegenrechtsvereinbarung mit dem Kanton Thurgau

Solothurn · 614.352.115 · intercantonal agreement

Ask the law about thisMore laws of SolothurnFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 160446f9085582615aeff24cf02e03fe08dae48ef3a6612aaa5a157b7eac0ba0

1 provision

614.352.115 Erbschafts- und Schenkungssteuer; Gegenrechtsvereinbarung mit dem Kanton Thurgau RRB vom 20. Februar 1990 1. Die Regierungen der Kantone Thurgau und Solothurn verpflichten sich, Zuwendungen aus letztwilliger Verfügung oder aus Schenkung zugunsten a) des andern Kantons, b) seiner Gemeinde c) und von Institutionen mit Sitz im andern Kanton, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien. 2. Die vorliegende Vereinbarung tritt nach gegenseitiger Unterzeichnung mit Wirkung auf den 1. Juli 1989 in Kraft. Sie kann jederzeit von einem der beiden Kantone, unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Vom RR des Kantons Thurgau am 13. März 1990 beschlossen

← Find another law