Generalakte zur friedlichen Beilegung völkerrechtlicher Streitigkeiten
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 33
1. In allen Fällen, wo die Streitigkeit Gegenstand eines Schieds- oder Gerichtsverfahrens ist, namentlich dann, wenn die zwischen den Parteien streitige Frage aus bereits vollzogenen oder unmittelbar bevorstehenden Handlungen hervorgeht, wird der Ständige Internationale Gerichtshof, gemäss Artikel 41 seines Statuts, oder das Schiedsgericht so schnell wie möglich anordnen, welche vorläufigen Massnahmen zu treffen sind. Die streitenden Parteien sind verpflichtet, sich ihnen zu unterwerfen. 2. Ist eine Vergleichskommission mit der Streitigkeit befasst worden, so kann sie den Parteien diejenigen Massnahmen empfehlen, die sie für nützlich hält. 3. Die Parteien verpflichten sich, sich jeglicher Massnahme zu enthalten, die eine nachteilige Rückwirkung auf die Ausführung der gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Entscheidung oder auf die von der Vergleichskommission vorgeschlagene Regelung haben könnte, und überhaupt keine Handlung irgendwelcher Art vorzunehmen, die geeignet wäre, die Streitigkeit zu verschärfen oder auszudehnen. [AS 37 768]. Diesem Artikel entspricht heute Art. 41 des Statuts des Internationalen Gerichtshofes vom 26. Juni 1945 (SR 0.193.501).
Art. 33
1. In allen Fällen, wo die Streitigkeit Gegenstand eines Schieds- oder Gerichtsverfahrens ist, namentlich dann, wenn die zwischen den Parteien streitige Frage aus bereits vollzogenen oder unmittelbar bevorstehenden Handlungen hervorgeht, wird der Ständige Internationale Gerichtshof, gemäss Artikel 41 seines Statuts, oder das Schiedsgericht so schnell wie möglich anordnen, welche vorläufigen Massnahmen zu treffen sind. Die streitenden Parteien sind verpflichtet, sich ihnen zu unterwerfen. 2. Ist eine Vergleichskommission mit der Streitigkeit befasst worden, so kann sie den Parteien diejenigen Massnahmen empfehlen, die sie für nützlich hält. 3. Die Parteien verpflichten sich, sich jeglicher Massnahme zu enthalten, die eine nachteilige Rückwirkung auf die Ausführung der gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Entscheidung oder auf die von der Vergleichskommission vorgeschlagene Regelung haben könnte, und überhaupt keine Handlung irgendwelcher Art vorzunehmen, die geeignet wäre, die Streitigkeit zu verschärfen oder auszudehnen. [AS 37 768]. Diesem Artikel entspricht heute Art. 41 des Statuts des Internationalen Gerichtshofes vom 26. Juni 1945 (SR 0.193.501).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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