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3 provisions
§ 1 Gegenstand
1 Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an
der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie des Departements Gesundheit.
2 Der Masterstudiengang wird in Kooperation mit nachfolgenden
Partnerhochschulen durchgeführt:7
– Hogeschool van Amsterdam, Amsterdam University of Applied
Sciences, School of Occupational Therapy, Niederlande,
– Karolinska Institutet, Division of Occupational Therapy, Schweden,
– University of Brighton, School of Sport and Health Sciences, Vereinigtes Königreich,
– Universidade da Coruña, Faculty of Health Sciences, Spanien.
Anhang und
«Teaching and
Examination
Regulations»
§ 2.5 Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zum Zulassungsverfahren, zu den Modulen, zu den zu erreichenden Credits sowie zur
Masterarbeit, werden in einem Anhang und in «Teaching and Examination Regulations» inklusive deren Ausführungsbestimmungen geregelt.
Die «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen werden von den Kooperationspartnern gemeinsam erlassen und gelten für sämtliche Studierenden im Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie.
414.253.215 Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW
Studienform
und
§ 3 Studiendauer
1 Der Europäische Masterstudiengang in Ergotherapie wird
als Teilzeitstudium angeboten.
2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 Credits. Die
Regelstudiendauer beträgt vier Semester.
Anrechnung
§ 4 von Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden
während fünf Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
B. Zulassung zum Studium
Allgemeine
Voraussetzungen
§ 5.5 1 Zum Masterstudium wird zugelassen, wer
a. über einen Bachelor-of-Science-Abschluss in Ergotherapie oder
b. über einen Bachelor-of-Science-Abschluss in einem verwandten
Fachgebiet gemäss «Teaching and Examination Regulations» und
deren Ausführungsbestimmungen verfügt.
2 Bewerberinnen und Bewerber gemäss Abs. 1 lit. b und solche,
die einen Abschluss in Ergotherapie besitzen, der die Voraussetzungen
gemäss Abs. 1 lit. a nicht erfüllt, werden anhand schriftlich eingereichter Dokumente nach den Kriterien und dem Verfahren gemäss den
«Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen geprüft. Die Studiengangleitung entscheidet über die
Zulassung.
§ 6.6
Ausländische
Bewerberinnen
und Bewerber
§ 7.5 Die Zulassung von Personen mit einem ausländischen Abschluss, der die Anforderungen gemäss § 5 erfüllt, wird einzeln durch
die Studiengangleitung geprüft. Die Kriterien und das Verfahren für die
Prüfung schriftlich eingereichter Dokumente werden in den «Teaching
and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen
geregelt. Die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung.
Sprachkenntnisse
§ 8.5 Bewerberinnen und Bewerber müssen Englischkenntnisse
gemäss den Anforderungen in den «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen erfüllen oder einen der
dort genannten Englischtests bestehen.
§ 9.6
Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW 414.253.215
C. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Module und
Leistungsnachweise
§ 10. Die zu besuchenden Module für den Masterstudiengang
werden im Anhang geregelt. Jedes Modul wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen.
Nachbesserung§ 10 a.4 1 Für Leistungsnachweise in Form einer schriftlichen Arbeit kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn die «Teaching
and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen
und die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vorsehen.
2 Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit «bestanden» bewertet.
Wiederholung§ 11. Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen
Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.
Expertinnen
und Experten
§ 12. Der Beizug von Expertinnen und Experten bei Nachprüfungen wird in den «Teaching and Examination Regulations» festgelegt.
D. Studienabschluss und Masterdiplom
Abschluss§ 13. Das Studium gilt als bestanden, wenn
a. alle im Anhang vorgeschriebenen Module bestanden sind,
b. 90 Credits erreicht sind.
Titel§ 14.8 Der Europäische Masterstudiengang wird mit dem Titel
«Europäischer Master of Science ZHAW in Ergotherapie» abgeschlossen.
Abschlussprädikat
§ 15. Beim Abschluss des Studiums wird keine Abschlussnote
bestimmt. Eine ECTS-Einstufungstabelle gemäss § 57 RPO3 wird nicht
erstellt. Als Abschlussbewertung wird im Diplomzeugnis das Prädikat
«bestanden» ausgewiesen.
1 OS 68, 440; Begründung siehe ABl 2013-10-11. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 1. Oktober 2013.
2 Inkrafttreten: 1. Januar 2014.
3 LS 414.252.3.
414.253.215 Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW
4 Eingefügt durch B vom 24. August 2017 (OS 72, 618; ABl 2017-10-27). In Kraft
seit 1. Januar 2018.
5 Fassung gemäss B vom 24. August 2017 (OS 72, 618; ABl 2017-10-27). In Kraft
seit 1. Januar 2018.
6 Aufgehoben durch B vom 24. August 2017 (OS 72, 618; ABl 2017-10-27). In
Kraft seit 1. Januar 2018.
7 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 428; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
1. Oktober 2022.
8 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 428; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW 414.253.215
Anhang7
zur Studienordnung für den Europäischen
Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher
Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in
die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.