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Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

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Contents: 3 provisions
  1. § 1 Gegenstand
  2. § 3 Studiendauer
  3. § 4 von Credits

3 provisions

§ 1 Gegenstand

1 Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie des Departements Gesundheit. 2 Der Masterstudiengang wird in Kooperation mit nachfolgenden Partnerhochschulen durchgeführt:7 – Hogeschool van Amsterdam, Amsterdam University of Applied Sciences, School of Occupational Therapy, Niederlande, – Karolinska Institutet, Division of Occupational Therapy, Schweden, – University of Brighton, School of Sport and Health Sciences, Vereinigtes Königreich, – Universidade da Coruña, Faculty of Health Sciences, Spanien. Anhang und «Teaching and Examination Regulations» § 2.5 Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zum Zulassungsverfahren, zu den Modulen, zu den zu erreichenden Credits sowie zur Masterarbeit, werden in einem Anhang und in «Teaching and Examination Regulations» inklusive deren Ausführungsbestimmungen geregelt. Die «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen werden von den Kooperationspartnern gemeinsam erlassen und gelten für sämtliche Studierenden im Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie. 414.253.215 Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW Studienform und

§ 3 Studiendauer

1 Der Europäische Masterstudiengang in Ergotherapie wird als Teilzeitstudium angeboten. 2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 Credits. Die Regelstudiendauer beträgt vier Semester. Anrechnung

§ 4 von Credits

An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während fünf Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. B. Zulassung zum Studium Allgemeine Voraussetzungen § 5.5 1 Zum Masterstudium wird zugelassen, wer a. über einen Bachelor-of-Science-Abschluss in Ergotherapie oder b. über einen Bachelor-of-Science-Abschluss in einem verwandten Fachgebiet gemäss «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen verfügt. 2 Bewerberinnen und Bewerber gemäss Abs. 1 lit. b und solche, die einen Abschluss in Ergotherapie besitzen, der die Voraussetzungen gemäss Abs. 1 lit. a nicht erfüllt, werden anhand schriftlich eingereichter Dokumente nach den Kriterien und dem Verfahren gemäss den «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen geprüft. Die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung. § 6.6 Ausländische Bewerberinnen und Bewerber § 7.5 Die Zulassung von Personen mit einem ausländischen Abschluss, der die Anforderungen gemäss § 5 erfüllt, wird einzeln durch die Studiengangleitung geprüft. Die Kriterien und das Verfahren für die Prüfung schriftlich eingereichter Dokumente werden in den «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen geregelt. Die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung. Sprachkenntnisse § 8.5 Bewerberinnen und Bewerber müssen Englischkenntnisse gemäss den Anforderungen in den «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen erfüllen oder einen der dort genannten Englischtests bestehen. § 9.6 Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW 414.253.215 C. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Module und Leistungsnachweise § 10. Die zu besuchenden Module für den Masterstudiengang werden im Anhang geregelt. Jedes Modul wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. Nachbesserung§ 10 a.4 1 Für Leistungsnachweise in Form einer schriftlichen Arbeit kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn die «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen und die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vorsehen. 2 Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit «bestanden» bewertet. Wiederholung§ 11. Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Expertinnen und Experten § 12. Der Beizug von Expertinnen und Experten bei Nachprüfungen wird in den «Teaching and Examination Regulations» festgelegt. D. Studienabschluss und Masterdiplom Abschluss§ 13. Das Studium gilt als bestanden, wenn a. alle im Anhang vorgeschriebenen Module bestanden sind, b. 90 Credits erreicht sind. Titel§ 14.8 Der Europäische Masterstudiengang wird mit dem Titel «Europäischer Master of Science ZHAW in Ergotherapie» abgeschlossen. Abschlussprädikat § 15. Beim Abschluss des Studiums wird keine Abschlussnote bestimmt. Eine ECTS-Einstufungstabelle gemäss § 57 RPO3 wird nicht erstellt. Als Abschlussbewertung wird im Diplomzeugnis das Prädikat «bestanden» ausgewiesen. 1 OS 68, 440; Begründung siehe ABl 2013-10-11. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 1. Oktober 2013. 2 Inkrafttreten: 1. Januar 2014. 3 LS 414.252.3. 414.253.215 Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW 4 Eingefügt durch B vom 24. August 2017 (OS 72, 618; ABl 2017-10-27). In Kraft seit 1. Januar 2018. 5 Fassung gemäss B vom 24. August 2017 (OS 72, 618; ABl 2017-10-27). In Kraft seit 1. Januar 2018. 6 Aufgehoben durch B vom 24. August 2017 (OS 72, 618; ABl 2017-10-27). In Kraft seit 1. Januar 2018. 7 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 428; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. Oktober 2022. 8 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 428; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023. Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW 414.253.215 Anhang7 zur Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.

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