329.11 Gegenrechtserklärung mit dem Kanton Zürich für Delikte der Gehilfenschaft zu Steuerbetrug oder der Begünstigung des Steuerbetruges RRB vom 18. September 1941 Da der Steuerbetrug und die Begünstigung dazu nicht Auslieferungsdelikte im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches1) sind, schlagt ihr uns inbezug auf das Delikt der Gehilfenschaft zu Steuerbetrug den Austausch einer Gegenrechtserklärung vor. Nachdem unser Steuergesetz die gerichtliche Verfolgung des Steuerbetruges und der Gehilfenschaft dazu ebenfalls vorsieht2), bietet uns euer Vorschlag Interesse. Wir erklären uns damit einverstanden, dass in Zukunft Delikte der Gehilfenschaft zu Steuerbetrug oder der Begünstigung des Steuerbetruges den Auslieferungsdelikten im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches gleichgestellt werden. ________________ 1) Das BG über die Auslieferung von Verbrechern oder Angeschuldigten vom 24. Juli 1852 ist durch das StGB aufgehoben worden. 2) Vgl. §§ 128 ff. StG.
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Gegenrechtserklärung mit dem Kanton Zürich für Delikte der Gehilfenschaft zu Steuerbetrug oder der Begünstigung des Steuerbetruges
Solothurn · 329.11 · intercantonal agreement
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