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Verordnung für Katastrophen und Notlagen (KNV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8

1 Diese Verordnung samt Anhängen tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. 2 Mit dem Inkrafttreten werden die Ausführungsbestimmungen zum Reglement für ausserordentliche Lagen in der Stadt Thun vom 25. September 1997 samt Anhängen aufgehoben. Thun, 20. August 2009 Namens des Gemeinderats Der Stadtpräsident: von Allmen Der Ratssekretär: Mauron 1 Fassung vom 21.10.2015 2 SSG 871.2 Entschädigung Ausgabenbefugnisse Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts 4 521.10 Anhang 11 1 Fassung vom 21.10.2015Gemeinderat Lage, Führungsunterstützung Information Öffentliche Sicherheit Schutz & Rettung Gesundheit Infrastruktur Logistik FU ZSO Thun plus BauinspektoratFeuerwehr ThunInfo Stadt Thun ZSO Thun plus Spital ThunPolizei Thun Bildung, Sport, Kultur Soziales Kerngruppe RFOChef RFO Organigramm RFO Thun plus Kerngruppe RFO - Chef RFO - BC Thun/Kapo Bern - Stabschef RFO - Kdt Schutz & Rettung - Vorsteher Sicherheit/Soziales - Stadtingenieur/Chef Tiefbauamt - Stadtschreiber oder Vizestadtschreiber - Chef Log Koordination - Chef Medien - Chef FU ZSO Thun plus - Vertreter Gemeinde Heiligenschwendi 3600 Thun, 25.08.2015 Kr/scm Naturgefahrenberater Stabschef Weitere Fachbereiche Logistik Koordination Tiefbauamt Energie Thun Geschäftsstelle RFO 5 521.10 Anhang 21 Alarmierung und Massnahmen bei Hochwassergefahr 1. Alarmierung Sobald der Pegel des Thunersees 558.30 m.ü.M. erreicht hat, erfolgt durch die Regionale Einsatzzentrale der Kantonspolizei Bern (REZ) mittels Kompetenzgespräch (Gruppe 560) eine Alarmmeldung über "eAlarm". Der Verantwortliche der Feuerwehr orientiert unverzüglich den Chef RFO Thun plus oder den Stabschef RFO Thun plus oder den Stadtschreiber oder Vizestadtschreiber. 2. Aufgebot RFO Thun plus Der Chef RFO Thun plus beurteilt unter Einbezug von Mitgliedern der Kerngruppe die Lage und legt folgende möglichen Massnahmen fest:  Aufgebot des RFO Thun plus oder Teile davon,  Zeitpunkt 1. Rapport. 3. Mögliche Massnahmen Gestützt auf die laufende Lagebeurteilung entscheidet der Chef RFO Thun plus bedürfnisorientiert über folgende einzuleitende Massnahmen:  Vorbereitung / Aufbau der Info-Line,  Aufgebot von Einsatzmitteln von Feuerwehr und Zivilschutz,  Aufgebot weiterer Mitglieder des RFO Thun plus,  Vorbereitung Material für Depotstellen,  Vorwarnung/Warnung der Bevölkerung über Radio, Medien und allenfalls Lautsprecherwagen,  Vorbereitung von Flugblättern für die Bevölkerung mit Verhaltensanweisungen,  Einrichtung von Informationsstellen,  Verschiebung von abgefüllten Sandsäcken,  Betrieb der Sandsackabgabestelle,  Bereitstellung von Materialdepots und Regelung der Abgabe,  Beschaffung von zusätzlichem Material für die Wasserabwehr an kritischen Stellen,  Vorsorgliche Massnahmen in Bezug auf Kulturgüterschutz,  Koordination des Einsatzes der Elektrogruppe,  Sicherstellung der Verpflegung für die Einsatzkräfte,  Vorbereitung allfälliger Anträge für Spontanhilfe an die Armee. 1 Fassung vom 21.10.2015

Your change, as a redline

Art. 8

1 Diese Verordnung samt Anhängen tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. 2 Mit dem Inkrafttreten werden die Ausführungsbestimmungen zum Reglement für ausserordentliche Lagen in der Stadt Thun vom 25. September 1997 samt Anhängen aufgehoben. Thun, 20. August 2009 Namens des Gemeinderats Der Stadtpräsident: von Allmen Der Ratssekretär: Mauron 1 Fassung vom 21.10.2015 2 SSG 871.2 Entschädigung Ausgabenbefugnisse Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts 4 521.10 Anhang 11 1 Fassung vom 21.10.2015Gemeinderat Lage, Führungsunterstützung Information Öffentliche Sicherheit Schutz & Rettung Gesundheit Infrastruktur Logistik FU ZSO Thun plus BauinspektoratFeuerwehr ThunInfo Stadt Thun ZSO Thun plus Spital ThunPolizei Thun Bildung, Sport, Kultur Soziales Kerngruppe RFOChef RFO Organigramm RFO Thun plus Kerngruppe RFO - Chef RFO - BC Thun/Kapo Bern - Stabschef RFO - Kdt Schutz & Rettung - Vorsteher Sicherheit/Soziales - Stadtingenieur/Chef Tiefbauamt - Stadtschreiber oder Vizestadtschreiber - Chef Log Koordination - Chef Medien - Chef FU ZSO Thun plus - Vertreter Gemeinde Heiligenschwendi 3600 Thun, 25.08.2015 Kr/scm Naturgefahrenberater Stabschef Weitere Fachbereiche Logistik Koordination Tiefbauamt Energie Thun Geschäftsstelle RFO 5 521.10 Anhang 21 Alarmierung und Massnahmen bei Hochwassergefahr 1. Alarmierung Sobald der Pegel des Thunersees 558.30 m.ü.M. erreicht hat, erfolgt durch die Regionale Einsatzzentrale der Kantonspolizei Bern (REZ) mittels Kompetenzgespräch (Gruppe 560) eine Alarmmeldung über "eAlarm". Der Verantwortliche der Feuerwehr orientiert unverzüglich den Chef RFO Thun plus oder den Stabschef RFO Thun plus oder den Stadtschreiber oder Vizestadtschreiber. 2. Aufgebot RFO Thun plus Der Chef RFO Thun plus beurteilt unter Einbezug von Mitgliedern der Kerngruppe die Lage und legt folgende möglichen Massnahmen fest:  Aufgebot des RFO Thun plus oder Teile davon,  Zeitpunkt 1. Rapport. 3. Mögliche Massnahmen Gestützt auf die laufende Lagebeurteilung entscheidet der Chef RFO Thun plus bedürfnisorientiert über folgende einzuleitende Massnahmen:  Vorbereitung / Aufbau der Info-Line,  Aufgebot von Einsatzmitteln von Feuerwehr und Zivilschutz,  Aufgebot weiterer Mitglieder des RFO Thun plus,  Vorbereitung Material für Depotstellen,  Vorwarnung/Warnung der Bevölkerung über Radio, Medien und allenfalls Lautsprecherwagen,  Vorbereitung von Flugblättern für die Bevölkerung mit Verhaltensanweisungen,  Einrichtung von Informationsstellen,  Verschiebung von abgefüllten Sandsäcken,  Betrieb der Sandsackabgabestelle,  Bereitstellung von Materialdepots und Regelung der Abgabe,  Beschaffung von zusätzlichem Material für die Wasserabwehr an kritischen Stellen,  Vorsorgliche Massnahmen in Bezug auf Kulturgüterschutz,  Koordination des Einsatzes der Elektrogruppe,  Sicherstellung der Verpflegung für die Einsatzkräfte,  Vorbereitung allfälliger Anträge für Spontanhilfe an die Armee. 1 Fassung vom 21.10.2015

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

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