Liste der Konzessionen, die die dänische Regierung der schweizerischen Regierung gewährt
0.632.293.141.13Nicht löschen bitte " " !! (Stand am 5. November 1999) 0.632.293.141.1 Übersetzung des englischen Originaltextes Liste der Konzessionen, die die dänische Regierung der schweizerischen Regierung gewährtDiese Liste ist nur in englischer Sprache authentisch AS 1959 1907 Tarifnummer Warenbezeichnung Zollansatz 105 Hüte, Hauben, Mützen, sowie deren Teile: Mit Aussenstoff, in dem sich Seide befindet, oder mit Aussenstoff ganz oder teilweise aus Blonden und Spitzen, ferner alle Hüte, Hauben und Mützen (ohne Rücksicht auf ihre sonstige Beschaffenheit) mit Putzbesatz aus Seide, künstlichen Blumen, Federn oder Blonden und Spitzen: Andere: b Alle Hüte, Hauben und Mützen mit Putzbesatz sowie garnierte Hüte ex Damenhüte mit Putzbesatz, auch alle garnierten Hüte ganz oder teilweise aus Seide ad val. 20 % c Andere: ex Andere Damenhüte ganz oder teilweise aus Seide ad val. 20 % 116 Instrument, auch Radioempfänger, usw.: Andere Arten: f Andere: ex Elektrizitätszähler Kr. 0,70 per kg mit der Möglichkeit, einen Wertzoll von bis zu 10 % anzuwenden 155 A. Spinnstoffe, Garn und Meterwaren: Aus Naturseide: 3 Andere Naturseiden‑Spinnstoffe und Garne: ex Näh‑ und Stickgarne mit mehr als 10 Gewichtsprozent Naturseide (inbegriffen Kämmlinge und andere Abfallseide) In Aufmachungen für Detailverkauf oder nicht für Detailverkauf ad val. 7 % 155 Meterwaren: 5 Andere: ex Meterwaren mit mehr als 10 Gewichtsprozent Naturseide (inbegriffen Kämmlinge und andere Abfallseide) ad val. 20 % 179 Strümpfe und Socken: l Aus Naturseide: ex Strümpfe aus Naturseide mit mehr als 10 Gewichtsprozent Seide ad val. 18 % 180 Gestrickte und gewirkte Unterkleidung: l mit Hauptstoff aus Naturseide ad val. 18 % 250 Platten und Bleche, auch kanneliert oder gebogen, Stangen und Bolzen sowie rohe gezogene Röhren aus Zinn oder Zink; Draht, roh, gewalzt aus Blei, Zinn, Zink, Kupfer, Bronze, Messing oder Gelbmetall sowie aus Aluminium ex Draht, roh, gewalzt aus Bronze oder Messing zollfrei 349 Uhren und Armbanduhren, auch Uhrenschalen und Teile davon ex Uhren und Armbanduhren aus iregendwelchem Material (Edelmetalle inbegriffen) ad val. 7,5 % Note Diese Position schliesst in Broschen, Ringen, usw. eingefügte Uhren und Armbanduhren sowie die mit Perlen, Edelsteinen oder Halbedelsteinen (natürliche, synthetische oder wiederhergestellte) oder deren Imitation geschmückte Uhren und Armbanduhren nicht ein. Briefwechsel vom 31. Oktober 1958Übersetzung Dänische Delegation beim GATT Genf, den 31. Oktober 1958 Herr Präsident, Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens folgenden Wortlautes, vom 31. Oktober 1958, anzuzeigen: «Anlässlich der heute zu Ende gegangenen Zolltarifverhandlungen, hat die schweizerische Delegation folgende Erklärung abgegeben: Die schweizerischen Behörden geben den dänischen Behörden die Versicherung ab, dass die Einfuhrzölle inkl. Veterinärtaxen die nachstehend angeführten Globalbeträge nicht überschreiten werden: Fr. ex 0301.10 Lebende Forellen 15.— ex 0301.10 Tote Forellen 28.— 0301.20 Meerfische 13.50 0302.10 Fische, gesalzen 15.— ex 0303.40 Tintenfische 18.— ex 0303.40 Andere lebend 73.— tot 83.— 1602.20 Dosenschinken 85.— ex 1605.01 Muschel 43.— Die Veterinärtaxe beträgt jedoch Fr. 1.50 im Minimum pro Sendung für jede der vorstehend aufgeführten Positionen (lebende Forellen ausgenommen). Die die Reglementierung des Fleischmarktes betreffende Taxe gemäss der heutigen schweizerischen Gesetzgebung ist im Ansatz von Fr. 85.– für die Position Nr. 1602.20 «Dosenschinken» nicht inbegriffen. Ich bitte Sie, mir Ihr Einverständnis mit dem Vorstehenden bestätigen zu wollen.» Ich habe die Ehre, Ihnen mein Einverständnis mit dem vorstehenden Text zu bestätigen. Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. Der Präsident der dänischen Delegation: Gundelach Der Originaltextfindet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.