Propose a change

Publikationsverordnung (PubV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9

1 Stimmt der Inhalt der Veröffentlichung im Amtsblatt nicht mit derjenigen in der Amtlichen Sammlung überein, gilt die Fas sung der Amtlichen Sammlung. 2 Erlasse, die aufgrund von Änderungen übergeordneten Rechts als Ganzes nicht mehr anwendbar sind, werden vom Stadtrat aus der Amtlichen Sammlung entfernt. Form der Veröffentlichung Zeitpunkt der Veröffentlichung Verantwortung für die Veröf fentlichung Massgeblicher Text und Berichtigungen 3Publikationsverordnung ( PubV) 170.520 3 Die Stadtkanzlei berichtigt im Einvernehmen mit der erlassen den Behörde veröffentlichte amtliche Texte, die: a. eindeutig nicht dem Beschluss der erlassenden Behörde entsprechen; b. sinnstörende formale Fehler, insbesondere falsche Verwei sungen und gesetzestechnische oder terminologische Un stimmigkeiten aufweisen; c. eindeutige Rechtschreib-, Grammatik- oder Darstellungsfeh ler enthalten. 4 Berichtigungen gemäss Abs. 3 lit. a und b werden im Publikati onsorgan, das den Fehler aufweist, veröffentlicht.

Your change, as a redline

Art. 9

1 Stimmt der Inhalt der Veröffentlichung im Amtsblatt nicht mit derjenigen in der Amtlichen Sammlung überein, gilt die Fas sung der Amtlichen Sammlung. 2 Erlasse, die aufgrund von Änderungen übergeordneten Rechts als Ganzes nicht mehr anwendbar sind, werden vom Stadtrat aus der Amtlichen Sammlung entfernt. Form der Veröffentlichung Zeitpunkt der Veröffentlichung Verantwortung für die Veröf fentlichung Massgeblicher Text und Berichtigungen 3Publikationsverordnung ( PubV) 170.520 3 Die Stadtkanzlei berichtigt im Einvernehmen mit der erlassen den Behörde veröffentlichte amtliche Texte, die: a. eindeutig nicht dem Beschluss der erlassenden Behörde entsprechen; b. sinnstörende formale Fehler, insbesondere falsche Verwei sungen und gesetzestechnische oder terminologische Un stimmigkeiten aufweisen; c. eindeutige Rechtschreib-, Grammatik- oder Darstellungsfeh ler enthalten. 4 Berichtigungen gemäss Abs. 3 lit. a und b werden im Publikati onsorgan, das den Fehler aufweist, veröffentlicht.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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