Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 12 Inbetriebnahme
1 Die Betriebsinhaberin muss die Fertigstellung der Anlage dem Inspektorat schriftlich mitteilen und eine Bestätigung des Erstellers beilegen, aus welcher hervorgeht, dass die Anlage den Anforderungen der Gesetzgebung und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. 2 Bei Bauten und Anlagen, die eine Nachführung der amtlichen Vermessung oder der Landesvermessung notwendig machen, informiert die Betriebsinhaberin das swisstopo unter Beilage der vom swisstopo benötigten Pläne innert 20 Tagen nach der Bauvollendung. Sie bestätigt den Vollzug dieser Meldung mit der Mitteilung nach Absatz 1. 3 Liegt ein Vorhaben ganz oder teilweise ausserhalb der Bauzonen, lässt die Betriebsinhaberin gleichzeitig zur Information des swisstopo über die Bauvollendung die rechtskräftigen Pläne nach Artikel 2 Absatz 1quater möglichst in Form von Geodaten der kantonalen Behörde zukommen, die nach Artikel 25 Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 zuständig ist. Die Betriebsinhaberin bestätigt den Vollzug dieser Meldung mit der Mittelung nach Absatz 1. Fassung gemäss Anhang Ziff. 7 der V vom 15. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2025 659). SR 700
Art. 12 Inbetriebnahme
1 Die Betriebsinhaberin muss die Fertigstellung der Anlage dem Inspektorat schriftlich mitteilen und eine Bestätigung des Erstellers beilegen, aus welcher hervorgeht, dass die Anlage den Anforderungen der Gesetzgebung und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. 2 Bei Bauten und Anlagen, die eine Nachführung der amtlichen Vermessung oder der Landesvermessung notwendig machen, informiert die Betriebsinhaberin das swisstopo unter Beilage der vom swisstopo benötigten Pläne innert 20 Tagen nach der Bauvollendung. Sie bestätigt den Vollzug dieser Meldung mit der Mitteilung nach Absatz 1. 3 Liegt ein Vorhaben ganz oder teilweise ausserhalb der Bauzonen, lässt die Betriebsinhaberin gleichzeitig zur Information des swisstopo über die Bauvollendung die rechtskräftigen Pläne nach Artikel 2 Absatz 1quater möglichst in Form von Geodaten der kantonalen Behörde zukommen, die nach Artikel 25 Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 zuständig ist. Die Betriebsinhaberin bestätigt den Vollzug dieser Meldung mit der Mittelung nach Absatz 1. Fassung gemäss Anhang Ziff. 7 der V vom 15. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2025 659). SR 700
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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