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Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9a Genehmigungsfreie Instandhaltungsarbeiten

1 Keiner Plangenehmigung bedürfen Instandhaltungsarbeiten an Anlagen, wenn dabei keine besonderen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. 2 Als Instandhaltungsarbeiten gelten sämtliche Arbeiten, die dazu dienen, den Bestand einer Anlage im genehmigten Umfang sicherzustellen, insbesondere: a. der gleichwertige Ersatz von Anlageteilen; b. Reparaturen, Korrosions- und Fäulnisschutz- sowie Sanierungsmassnahmen; c. die Erneuerung der Aussenanstriche von Anlageteilen im gleichen Farbton. 3 Das Inspektorat entscheidet im Zweifelsfall über die Plangenehmigungspflicht. 4 Die Betriebsinhaberin dokumentiert die ausgeführten Instandhaltungsarbeiten zuhanden des Inspektorats. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 9. Okt. 2013 (AS 2013 3509). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 682).

Your change, as a redline

Art. 9a Genehmigungsfreie Instandhaltungsarbeiten

1 Keiner Plangenehmigung bedürfen Instandhaltungsarbeiten an Anlagen, wenn dabei keine besonderen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. 2 Als Instandhaltungsarbeiten gelten sämtliche Arbeiten, die dazu dienen, den Bestand einer Anlage im genehmigten Umfang sicherzustellen, insbesondere: a. der gleichwertige Ersatz von Anlageteilen; b. Reparaturen, Korrosions- und Fäulnisschutz- sowie Sanierungsmassnahmen; c. die Erneuerung der Aussenanstriche von Anlageteilen im gleichen Farbton. 3 Das Inspektorat entscheidet im Zweifelsfall über die Plangenehmigungspflicht. 4 Die Betriebsinhaberin dokumentiert die ausgeführten Instandhaltungsarbeiten zuhanden des Inspektorats. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 9. Okt. 2013 (AS 2013 3509). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 682).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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