Propose a change

Ausführungsreglement zum Jagdgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 16

Ausrüstung der Wildhüter 1 Bei Dienstantritt wird der Wildhüter mit dem notwendigen Dienstmaterial ausgerüstet, für das er verantwortlich ist. 2 Ersatz und Reparaturen des Materials werden auf Kosten des Kantons ausgeführt, insofern kein grobes Verschulden des betroffenen Wildhüters vorliegt. 3 Der Kanton beteiligt sich überdies an den Kosten und Auslagen des Wildhüters durch die Bezahlung verschiedener Entschädigungen. Diese Entschädigungen sind in einem Staatsratsentscheid speziell geregelt. 4 Der Wildhüter, der einen von der DJFW als geeignet anerkannten Hund besitzt, ist von der Bezahlung der Hundetaxe befreit. 5 Der Wildhüter darf private Waffen für die Dienstausübung benutzen. Diese müssen beim kantonalen Waffenbüro registriert und bei der DJFW gemeldet sein. 6 Im Allgemeinen ist der Wildhüter verpflichtet, das Dienstmaterial bei Dienstaustritt oder Entlassung zurückzugeben. Der Staatsrat legt die Bedingungen für eine allfällige Übertragung des Materials mittels einer Weisung fest.

Your change, as a redline

Art. 16

Ausrüstung der Wildhüter 1 Bei Dienstantritt wird der Wildhüter mit dem notwendigen Dienstmaterial ausgerüstet, für das er verantwortlich ist. 2 Ersatz und Reparaturen des Materials werden auf Kosten des Kantons ausgeführt, insofern kein grobes Verschulden des betroffenen Wildhüters vorliegt. 3 Der Kanton beteiligt sich überdies an den Kosten und Auslagen des Wildhüters durch die Bezahlung verschiedener Entschädigungen. Diese Entschädigungen sind in einem Staatsratsentscheid speziell geregelt. 4 Der Wildhüter, der einen von der DJFW als geeignet anerkannten Hund besitzt, ist von der Bezahlung der Hundetaxe befreit. 5 Der Wildhüter darf private Waffen für die Dienstausübung benutzen. Diese müssen beim kantonalen Waffenbüro registriert und bei der DJFW gemeldet sein. 6 Im Allgemeinen ist der Wildhüter verpflichtet, das Dienstmaterial bei Dienstaustritt oder Entlassung zurückzugeben. Der Staatsrat legt die Bedingungen für eine allfällige Übertragung des Materials mittels einer Weisung fest.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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