Ausführungsreglement zum Jagdgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 34
Trainieren von Jagdhunden 1 Mit Ausnahme von Sonderfällen, die eine Bewilligung der DJFW erfordern, ist das Trainieren von Jagdhunden den Jägern, die im vergangenen Jahr ein Patent gelöst haben, sowie Jungjägern, die ihre Jagdausbildung bestanden haben, gestattet: a) in den auf der Jagdkarte eingezeichneten Gebieten für das Trainieren von Jagdhunden; b) * vom 1. bis 31. August: in allen Gebieten, die für die Jagd offen sind, am Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. Der Jäger muss seinen Hund begleiten und hat alles zu unternehmen, diesen wieder nach Hause zurückzubringen. Jagen Hunde unbeaufsichtigt herum, ist der Jäger strafbar; c) * das Trainieren von Vorstehhunden ist erst ab dem 15. August erlaubt. 2 Hat sich der Hund aus dem Trainingsgebiet entfernt, muss der Jäger dem Wildhüter oder der Polizei Meldung erstatten. 3 Das Trainieren von Jagdhunden in allen Arten von Banngebieten sowie anderen Schutzzonen ist unter Vorbehalt anders lautender Bestimmungen im periodischen Beschluss oder einem Nachtrag verboten.
Art. 34
Trainieren von Jagdhunden 1 Mit Ausnahme von Sonderfällen, die eine Bewilligung der DJFW erfordern, ist das Trainieren von Jagdhunden den Jägern, die im vergangenen Jahr ein Patent gelöst haben, sowie Jungjägern, die ihre Jagdausbildung bestanden haben, gestattet: a) in den auf der Jagdkarte eingezeichneten Gebieten für das Trainieren von Jagdhunden; b) * vom 1. bis 31. August: in allen Gebieten, die für die Jagd offen sind, am Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. Der Jäger muss seinen Hund begleiten und hat alles zu unternehmen, diesen wieder nach Hause zurückzubringen. Jagen Hunde unbeaufsichtigt herum, ist der Jäger strafbar; c) * das Trainieren von Vorstehhunden ist erst ab dem 15. August erlaubt. 2 Hat sich der Hund aus dem Trainingsgebiet entfernt, muss der Jäger dem Wildhüter oder der Polizei Meldung erstatten. 3 Das Trainieren von Jagdhunden in allen Arten von Banngebieten sowie anderen Schutzzonen ist unter Vorbehalt anders lautender Bestimmungen im periodischen Beschluss oder einem Nachtrag verboten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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