Siedlungsentwässerungsverordnung (SEV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5 Seite 3/9
Übernahmevoraussetzungen für private Sammelleitungen 1 Die Übernahme privater Sammelleitungen in den betrieblichen und baulichen Unterhalt gemäss Art. 21 Abs. 1 SER setzt voraus, dass die zu übernehmende Leitung: a. mindestens zwei voneinander unabhängigen Grundstücken innerhalb der Bauzone dient; b. am Anfang der Sammelleitung einen Kontrollschacht aufweist; c. auf der gesamten Länge mindestens einen Durchmesser von 250 mm im Trennsystem und 300 mm im Mischsystem aufweist; d. mängelfrei ist oder lediglich leichte Mängel gemäss VSA-Richtlinie «Zustandsbeurteilung von Entwässerungsanlagen» aufweist; e. in Anlage, Ausführung und Technik den Grundsätzen entspricht, die für öffentliche Abwasseranlagen gelten; f. für Unterhalt und Kontrolle nicht erschwert zugänglich ist. 2 Der Kontrollschacht am Anfang der Sammelleitung in Fliessrichtung wird von der Stadt ebenfalls übernommen. 3 Der Stadt ist für die Ausführung der übernommenen Kontroll- und Unterhaltsarbeiten jederzeit Zugang zum Grundstück und zu den privaten Abwasseranlagen zu gewähren. 4 Entwässerungsleitungen von Güterstrassen, Sickerleitungen, eingedeckte Gewässer und Drainageleitungen sowie Leitungen, welche grossmehrheitlich der Strassenentwässerung dienen, werden nicht übernommen.
Art. 5 Seite 3/9
Übernahmevoraussetzungen für private Sammelleitungen 1 Die Übernahme privater Sammelleitungen in den betrieblichen und baulichen Unterhalt gemäss Art. 21 Abs. 1 SER setzt voraus, dass die zu übernehmende Leitung: a. mindestens zwei voneinander unabhängigen Grundstücken innerhalb der Bauzone dient; b. am Anfang der Sammelleitung einen Kontrollschacht aufweist; c. auf der gesamten Länge mindestens einen Durchmesser von 250 mm im Trennsystem und 300 mm im Mischsystem aufweist; d. mängelfrei ist oder lediglich leichte Mängel gemäss VSA-Richtlinie «Zustandsbeurteilung von Entwässerungsanlagen» aufweist; e. in Anlage, Ausführung und Technik den Grundsätzen entspricht, die für öffentliche Abwasseranlagen gelten; f. für Unterhalt und Kontrolle nicht erschwert zugänglich ist. 2 Der Kontrollschacht am Anfang der Sammelleitung in Fliessrichtung wird von der Stadt ebenfalls übernommen. 3 Der Stadt ist für die Ausführung der übernommenen Kontroll- und Unterhaltsarbeiten jederzeit Zugang zum Grundstück und zu den privaten Abwasseranlagen zu gewähren. 4 Entwässerungsleitungen von Güterstrassen, Sickerleitungen, eingedeckte Gewässer und Drainageleitungen sowie Leitungen, welche grossmehrheitlich der Strassenentwässerung dienen, werden nicht übernommen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.