Siedlungsentwässerungsverordnung (SEV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7 Seite 4/9
Bewilligungsgesuch und Beilagen 1 Zusammen mit dem Bewilligungsgesuch sind gemäss Art. 27 Abs. 1 SER folgende von der Bauherrschaft, von den Planverfasserinnen und Planverfassern und von der Grundeigentümerschaft unterzeichnete Pläne und Unterlagen einzureichen: a. Situationsplan (Grundbuchplan im Massstab 1:250, evtl. 1:500) mit eingetragenem Projekt und Angabe der Grundstücksnummer sowie Lage aller Werkleitungen und der öffentlichen Kanalisation als auch der Anschlussleitung, mit Höhenkoten, bis zum Anschlusspunkt an die öffentliche Kanalisation; b. Kanalisationsplan (Gebäudegrundriss) im Massstab 1:50 oder 1:100 mit Angabe der Bezeichnung der Art und des Verlaufs der Entwässerung sowie mit Angabe aller Kanalisationsleitungen mit Koten, Lichtweiten, Gefälle, Rohrleitungsmaterial, Schächte als auch aller Sonderbauwerke mit Koten sowie mit Angabe des Abwasseranfalls am Anschlusspunkt; c. Flächenplan Regenabwasser im Massstab 1:100 mit Angabe aller Flächen mit Abflussbeiwerte; d. Detailpläne von erforderlichen Vorbehandlungsanlagen; e. Berechnungen und Detailpläne von allfälligen Retentions- und Versickerungsanlagen oder anderen Abwasseranlagen. 2 Die Unterlagen sind zu datieren und die Pläne sind mit einer Nummer zu versehen. Soweit vorhanden, sind die städtischen Vorlagen und Formulare zu verwenden. 3 Auf den Nachweis eines funktionstüchtigen Zustands gemäss Art. 27 Abs. 3 SER kann insbesondere verzichtet werden, wenn die betroffenen Abwasseranlagen vor weniger als 20 Jahren neu erstellt wurden.
Art. 7 Seite 4/9
Bewilligungsgesuch und Beilagen 1 Zusammen mit dem Bewilligungsgesuch sind gemäss Art. 27 Abs. 1 SER folgende von der Bauherrschaft, von den Planverfasserinnen und Planverfassern und von der Grundeigentümerschaft unterzeichnete Pläne und Unterlagen einzureichen: a. Situationsplan (Grundbuchplan im Massstab 1:250, evtl. 1:500) mit eingetragenem Projekt und Angabe der Grundstücksnummer sowie Lage aller Werkleitungen und der öffentlichen Kanalisation als auch der Anschlussleitung, mit Höhenkoten, bis zum Anschlusspunkt an die öffentliche Kanalisation; b. Kanalisationsplan (Gebäudegrundriss) im Massstab 1:50 oder 1:100 mit Angabe der Bezeichnung der Art und des Verlaufs der Entwässerung sowie mit Angabe aller Kanalisationsleitungen mit Koten, Lichtweiten, Gefälle, Rohrleitungsmaterial, Schächte als auch aller Sonderbauwerke mit Koten sowie mit Angabe des Abwasseranfalls am Anschlusspunkt; c. Flächenplan Regenabwasser im Massstab 1:100 mit Angabe aller Flächen mit Abflussbeiwerte; d. Detailpläne von erforderlichen Vorbehandlungsanlagen; e. Berechnungen und Detailpläne von allfälligen Retentions- und Versickerungsanlagen oder anderen Abwasseranlagen. 2 Die Unterlagen sind zu datieren und die Pläne sind mit einer Nummer zu versehen. Soweit vorhanden, sind die städtischen Vorlagen und Formulare zu verwenden. 3 Auf den Nachweis eines funktionstüchtigen Zustands gemäss Art. 27 Abs. 3 SER kann insbesondere verzichtet werden, wenn die betroffenen Abwasseranlagen vor weniger als 20 Jahren neu erstellt wurden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.