Gesetz über die Gewässernutzung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 19
Verleihung a) Erteilung 1 Will der Staat von dem ihm zustehenden Vorzugsrecht keinen Gebrauch machen und ist eine Gefährdung öffentlicher Interessen nicht zu befürchten, so ist die Verleihung zu erteilen. 2 Wenn mehrere Gesuche vorliegen, ist jenem Bewerber der Vorzug zu geben, dessen Unternehmen für das Gemeinwohl die grössten Vorteile verspricht.26 3 Wird die Verleihung erteilt, bevor alle privatrechtlichen Einsprachen behoben sind, so bleibt deren Erledigung vorbehalten. Art. 20 b) gemeinsame Nutzung 1 Sind mehrere Bewerber oder bestehende und künftige Nutzungen auf dasselbe Wasservorkommen angewiesen und sind bei getrennten Anlagen erhebliche gegenseitige Beeinträchtigungen, eine unwirtschaftliche Nutzung des Gewässers oder andere wesentliche Nachteile vorauszusehen, so kann das zuständige Departement27 eine gemeinsame Nutzung verfügen.* 2 Art. 32 bis 37 BG28 sind auf die nicht der Kraftgewinnung dienenden verleihungsbedürftigen Gewässernutzungen sinngemäss anwendbar.
Art. 19
Verleihung a) Erteilung 1 Will der Staat von dem ihm zustehenden Vorzugsrecht keinen Gebrauch machen und ist eine Gefährdung öffentlicher Interessen nicht zu befürchten, so ist die Verleihung zu erteilen. 2 Wenn mehrere Gesuche vorliegen, ist jenem Bewerber der Vorzug zu geben, dessen Unternehmen für das Gemeinwohl die grössten Vorteile verspricht.26 3 Wird die Verleihung erteilt, bevor alle privatrechtlichen Einsprachen behoben sind, so bleibt deren Erledigung vorbehalten. Art. 20 b) gemeinsame Nutzung 1 Sind mehrere Bewerber oder bestehende und künftige Nutzungen auf dasselbe Wasservorkommen angewiesen und sind bei getrennten Anlagen erhebliche gegenseitige Beeinträchtigungen, eine unwirtschaftliche Nutzung des Gewässers oder andere wesentliche Nachteile vorauszusehen, so kann das zuständige Departement27 eine gemeinsame Nutzung verfügen.* 2 Art. 32 bis 37 BG28 sind auf die nicht der Kraftgewinnung dienenden verleihungsbedürftigen Gewässernutzungen sinngemäss anwendbar.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it